Stempelsteuer

Kurzerhand haben die eidgenössischen Räte entschieden, die Stempelsteuer auf Emissionen aufzuheben und damit auf Einnahmen von 250 MioFr zu verzichten. Ist die Bundeskasse dermassen prall gefüllt, dass

auf diese Einnahmen, ohne entsprechenden Ersatz oder durch Sparmassnahmen im Bundeshaushalt, verzichtet werden kann? Regierung und Parlament lassen diese Frage unbeantwortet. Sie werfen damit ein bezeichnendes Licht auf ihren Umgang mit dem Bundesetat.

 

Als Gründe für die Abschaffung der Emissions-Stempelsteuer wird argumentiert, die Abgabe würde die Unternehmen daran hindern oder zumindest einschränken, einen als sinnvoll erachteten Unternehmensausbau vorzunehmen. Diese Argumentation ist lachhaft - ein reines Scheinargument. Beim Ausbau einer Unternehmung mit Millionenbeträgen, eine Abgabe von 1 % auf das zu investierende Kapitel zu entrichten, ist im Vergleich zu anderen Kostenpositionen des Unternehmens eine völlige Nebensächlichkeit und wird letztendlich aus der „Kaffeekasse“ bezahlt.


Zugegeben, der internationale Konkurrenzkampf ist hart. Unser Land nimmt aber bereits heute, selbst mit der Stempelabgabe, bei internationalen Rankings zur Standortqualität, Spitzenpositionen ein. Dass erstklassige wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorhanden sind, wird zusätzlich durch viele erfolgreiche Unternehmen bestätigt. Wenn es um schwächelnde Unternehmen gehen sollte, haben sich staatlichen Unterstützungsmassnahmen stets als wenig nützlich erwiesen. Solche Unternehmen auf Vordermann bringen, muss nicht mit staatlicher Unterstützung sondern mit marktwirtschaftlichen Sanierungsprojekten bewerkstelligt werden.

 

Ob die Stempelsteuer abzuschaffen ist, muss im Kontext der gesamten Unternehmensbesteuerung betrachtet werden. Politisch haben Unternehmen – zur Festigung des Sozialstaates – möglichst viel Geld beizusteuern. Das geschieht am besten dort, wo der Staat Gegenleistungen erbringt. Das Schröpfen der Bürger mit allen möglichen Gebühren und Abgaben wie Parkgebühren, Bussen etc. kann hier als Vorbild dienen. Viele kleinere Beträge, die insbesondere nicht in einer grossen Summe als Gewinnsteuer in den Jahresberichten auftaucht, sind sachdienlicher. Die Emissionsabgabe erfüllt diese Forderung in idealer Weise. Es empfiehlt sich daher an der Steuer festzuhalten.