Eheringe

Die Situation, die Erdenbürger beim Erblicken der Welt antreffen, war noch nie dermassen verwirrend wie heute. Ist das meine Mutter, die mich während neun Monaten ernährt und mich zum Menschen gemacht hat? Ist das mein Erzeuger,

der mich zum ersten Schreien animiert? Wer ist mein zukünftiger Beschützer und Ernährer? Wem von den anwesenden Personen fallen mir gegenüber welche Aufgaben, welche Rechte und Pflichten zu?

Jedes fünfte Kind wird die Jugend nur mit einem Erzeugerteil (zu 90 % bei einer Frau, zu 10 % bei einem Mann) verbringen. Prognosen gehen davon aus, dass es ab 2045 mehr Alleinerziehende als Kernfamilien geben wird. Andere Kinder wiederum finden sich in einer Patchworkfamilie oder in einer Männer- oder Frauengemeinschaft mit oder ohne Erzeuger wieder, wobei ein Wechsel der ins Leben des Kindes getretenen Menschen nicht ausgeschlossen ist. Vermehrt muss zudem von Mehrpersonen Gemeinschaften ausgegangen werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, hat die westliche Industriegesellschaft ihre Hausaufgaben um das Kindeswohl gemacht? Ist das schützende Nest, das man bei praktisch allen Lebewesen vorfindet, bei Menschen unnötig?

Vor diesem Hintergrund in den Gesetzen weiterhin die Begriffe Familie oder Ehe zu benutzen ist absurd. Eine Ehe ist in den Enzyklopädien geschichtlich begründet als Geneinschaft von Mann und Frau definiert. Einem Begriff eine völlig neue Bedeutung zu geben ist sprachwissenschaftlicher Unfug. Wird ein Fahrrad mit einem Motor ausgerüstet, ist es eben kein Fahrrad mehr, sondern ein Elektrofahrrad. Man stelle sich eine Strassenverkehrsordnung vor, die zwischen Elektrofahrrad und Fahrrad nicht unterscheiden würde. Gleiches gilt für Clementine. Bei dieser Hybride zwischen Mandarine und Orange wären sogar Konflikte vorprogrammiert, wenn sie auf dem Markt als Mandarine und nicht als Clementine angeboten würde.


Zukünftige Gesetze müssen alle Formen des Zusammenlebens einbeziehen. Also Haushalte bestehend aus einer Person mit und ohne Kind, zwei Personen gemeinschaftlich oder getrennt lebend, mit und ohne Partnerschaftsvertrag, mit keinen, eigenen oder hinzugekommenen Kindern und schlussendlich Mehrpersonenhaushalten in beliebiger Kombination mit männlichen, weiblichen oder geschlechtsneutralen Personen. In dieser Vielfalt sind die Begriffe Ehe und Familie schlichtweg unpassend und irritierend, was keinesfalls bedeutet, dass es Ehen und Familien in ihrer definierten Form nicht mehr geben wird.


Die Entwicklungen der vergangenen Jahre erfordern eine neue, allgemein verständliche, liberale, Schutz bietende Rechtsordnung. Alle Formen von Partnerschaften ohne Kinder brauchen für das Zusammenleben keine umfassende Gesetzgebung. Es ist daher angebracht, das Leben der Kinder in einem „Kindergesetz“ und die Gemeinschaft von Erwachsenen in einem „Partnerschafts-Gesetz“ zu regeln.


Das Kindergesetz regelt vor allem auch die neuzeitlichen Formen der Kindererzeugung. Angefangen von der traditionellen Elternschaft verheirateter Paar, über die Leihmutterschaft bis hin zur künstlichen Befruchtung mit und ohne fremden Samen, mit und ohne fremdes Ei. Für das Kindes- und Jugendalter werden im Kindergesetz die Verantwortlichkeiten der an der Erziehung beteiligten Personen geregelt, sowie deren Pflichten und Schutz. Schlussendlich sind Regeln für den Sterbefall erforderlich. Zu beachten ist, dass vermehrt die biologischen Erzeuger im Leben eines Kindes nicht in Erscheinung treten, sondern Personen, die durch künstliche Befruchtung, Adoption oder als Erziehungsbeauftragte (zum Beispiel Pestalozzidorf) die Elternfunktion übernehmen. Diese Themenkreise geben ausreichend Stoff um den Schutz, die Rechte und Pflichten sowie den staatlichen Beitrag im Leben eines werdenden und aufwachsenden Kindes festzulegen.


Im Gegensatz zum Kindergesetz kann und soll sich das Partnerschafts-Gesetz auf wichtige Eckpunkte einer Partnerschaft beschränken. Es handelt sich um erwachsene Personen, die ihr Leben frei von staatlichen Einschränkungen selber bestimmen wollen und können. Das Zusammenleben in Partnerschaften könnte ähnlich einer Vereinstätigkeit geregelt sein, in einer Art und Weise also, wie sich Menschen mit gemeinsamen Zielen organisieren.

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