99%-Steuer

Die 99 % Initiative ist ein weiterer Versuch, dem weltweit beklagten, überbordenden Vermögenszuwachs wohlhabender Personen zu begegnen und in der Schweiz die Steuererhebung sozialer zu gestalten.


Um der ungleichen Vermögensverteilung entgegenzuwirken sind mehrere Möglichkeiten bekannt. Zum Beispiel: Transaktionssteuer, Luxussteuer, grössere Steuerprogression, progressiver Mehrwertsteuersatz, Erbschaftsteuer, höhere Kapitalgewinnsteuer. Das Thema befasst sich einerseits mit grossen Geldmengen und andererseits mit Geldströmen und Vermögen rund um den Globus. Politische Eingriffe in die globalen Finanzmärkte führen postwendend zu Vermögens- und Einkommensverlagerungen zur Minimierung von Steuerabgaben. Diese Gesetzmässigkeit lässt sich mit Wasser vergleichen, welches so lange zum tiefsten Punkt fliesst, bis kein Gefälle mehr vorhanden ist. Ein Vorgang der unter dem Begriff Steueroptimierung bekannt ist. Steueroptimierung ist ein Industriezweig, der so lange Bestand haben wird, als Länder bei der Steuerhebung in einem internationalen Konkurrenzkampf stehen. Die Abstimmungsvorlage dürfte aus diesem Grund das Ziel eher verfehlen, als den gewünschten Nutzen bringen.


Gleichwohl wird nach einer Lösung gesucht, die, isoliert für die Schweiz, gerechte Steuerbeiträge, ohne die Gefahr von Kapitalflucht bringen soll. Die Kapitalflucht verhindern ist insofern nötig, als mit Kapital Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Private Sparbatzen erfüllen diesen Zweck heute nicht mehr.


Eine Besteuerung, die sich nach der Finanzkraft des Steuerzahlers richtet, ihm also gleichermassen weh tut wie dem Kleinverdiener, lässt sich mit einer progressiven Mehrwertsteuer verwirklichen. Als Zahlenbeispiel werden Mehrwertsteuerpflichtige Beträge bis zu Tausend Franken mit 7 % besteuert. Linear ansteigend erhöht sich dieser Satz auf 20 % bei mehr Fr. 50'000. Während Lebensmitteleinkäufe bei diesem Konzept lediglich mit 7 % belastet werden, sind es für die Komfort-Limousine 20 %. Massgebend für den Steuersatz ist der Wert des Vertragsgegenstandes und bei fliessender Geschäftstätigkeit der monatliche Rechnungsbetrag. Gesetzlich ist es untersagt den Preis in Teilverträge zu splitten. Um das Handling der Mehrwertsteuer zu vereinfachen, wird die Vorsteuer auf dem fixen bisherigen Wert belassen.


Dieses Konzept lässt befürchten, dass betragsmässig grosse Geschäfte ausweichend im Ausland getätigt werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass in der EU Mehrwertsteuersätze von 20 %, in Dänemark sogar 25 %, üblich sind.


Den Gesetzen der Marktwirtschaft folgend, werden die Produktpreise so festgesetzt, wie die Käuferschaft bereit oder in der Lage ist, den geforderten Preis zu bezahlen. Wird die Mehrwertsteuer der „Luxusgüter“ von gegenwärtig 7,7 auf 20 % erhöht, wird der Verkaufspreis nur dann um 12,3 % ansteigen, wenn die Konsumenten bereit sind diesen Preis zu bezahlen. Viel eher wird der Handel, um die Absatzzahlen zu halten und bedingt durch den Konkurrenzdruck, die Gewinnmarge reduzieren. Die bisherigen überhöhten (Schweizer) Margen werden dadurch nicht mehr dem Handel, sondern als Steueraufschlag dem Staat zufliessen.


Die progressive Mehrwertsteuer, in der beschriebenen Art, hat weder negative Auswirkungen auf die Wirtschaft noch auf den Finanzplatz Schweiz. Praktisch müssen lediglich die Gutverdienenden bei ihrem Konsum, also beim Bau eines Einfamilienhauses, beim Kauf eines Autos oder einer Jacht, bei den Ferien oder bei Schönheitsoperationen einen Teil der getätigten Ausgabe im Rahmen der Mehrwertsteuer an den Staat abliefern.

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