Pflegeperson

Ohne zusätzliche, finanzielle Mittel lassen sich die berechtigten Forderungen der Initianten nicht umsetzen.


Die Klagen der Pflegefachleute sind unüberhörbar. Medien berichten fortwährend über Kündigungen und mangelhafter Arbeitsqualität wegen Überlastung des Pflegepersonals. Die Gründe dieser Missstände in unserem Gesundheitssystem, das sich zu den Besten weltweit zählt, sind bekannt.


Einerseits steigt, durch die älter werdenden Menschen, der Bedarf an Pflegeleistungen. Andererseits bringen Forschung und Industrie fortlaufend neue Methoden auf den Markt, die es erlauben Krankheiten und Unfallfolgen zu behandeln, die Gesundheit wieder herzustellen oder zumindest das menschliche Leben zu erhalten. Organtransplantationen sind nur ein Beispiel. Diese Behandlungen erfordern teure, technische Einrichtungen, teure, zum Teil lebenslang anzuwendende Medikamente und nicht zuletzt Fachspezialisten, die, aufgrund ihrer beschränkten Anzahl, traumhafte Lohnsummen einfordern können. Der technologische Fortschritt treibt die Gesundheitskosten in die Höhe, begünstigt durch den Ehrenkodex der Ärzte, wonach alles zu unternehmen ist, um ein Leben zu retten.


Im Jahre 2019 konnten 2,32 Millionen Einwohner (27 %) die Krankenkassenprämie nicht bezahlen und waren auf die staatliche Beihilfe angewiesen. Die Bevölkerung ist demnach nicht in der Lage, mit stets höheren Krankenkassen Prämien, die Kostenexplosion mitzutragen. Jede Prämienerhöhung führt weitere Menschen in die soziale Abhängigkeit. Damit wird klar, die Personalaufwendungen der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime sowie der häuslichen Pflege können aus staatspolitisch Gründen nicht ausgeweitet können.

Gesundheitskosten
Die „Pflegeinitiative“ (Volksinitiative für eine starke Pflege) verlangt vom Bundesrat die Pflegeleistungen, Abgeltungen, Arbeitsbedingungen und Ausbildungen respektvoll, gesetzlich zu verankern. Ein Auftrag, der bei der gegebenen Dynamik und Vielseitigkeit des Gesundheitswesens, nicht funktionieren kann. Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, gehören niemals auf die ebene Bundesrat sondern sind unter den Sozialpartnern auszuhandeln und werden klassischerweise in Gesamtarbeitsverträgen verankert, wo sie bei Bedarf stets angepasst werden können. Dabei sind die ebenfalls zeitlich überlasteten Assistenzärzte nicht zu vergessen.


Die Ziele der Initiative sind zweifellos lobenswert. Die zur Abstimmung gelangende Verfassungsänderung schafft indes keine finanzielle Basis für die Verstärkung der Ausbildung, die Aufstockung des Personalbestandes und die Schaffung angemessener Löhne. Die Initiative sieht keine Massnahmen zur Finanzierung vor und weil der Bundesrat nicht über eine unversiegbare Geldquelle verfügt, muss er zur Umsetzung der Massnahmen die Bevölkerung vorerst um das nötige Geld bitten.


Ein Lösungsansatz zur Finanzierung der Gesundheitskosten würde darin bestehen, den Kapitalertrag von Wohnimmobilien gesetzlich zu plafonieren, sodass zu entrichtende Mietzinse beispielsweise von Fr. 2'500.- auf Fr. 2'000.- reduziert würden. Die frei werdenden Fr. 500.- könnten dadurch, ohne den Personenhaushalt zu belasten, den Krankenkassen zugeführte werden. Eine derartige Volksinitiative würde zweifellos ein spannendes Abstimmungsergebnis stiften.


Als Alternative, das Pflegewesen personell, finanziell und qualitativ vorbildlich zu gestalten, bietet sich an, die kostspielige Hightech-Medizin nur noch denjenigen Personen angedeihen zu lassen, die in der Lage und Willens sind, mit entsprechend hohen Krankenkassen Prämien, die steigenden Kosten zu tragen. Ein Vorgehen also, das in anderen Lebensbereichen längst üblich ist. „Normalbürger“ leben in einer Mietwohnung, mit einem Auto aus der Massenproduktion und mit einem Flugzeug-Sitzplatz der Standardklasse. „Begüterte“ hingegen geben ein mehrfaches an Geld für ihre Premium-Wirtschaftsgüter aus.

Details der Finanzierung