Menschengruppe

 

„Kollektiver Fanatismus ist das grösste Übel für eine soziale Gesellschaft.“ Franz Schmidberger

 

 

Nicht umsonst hat das Zusammensein von Frau, Mann und Kindern im menschlichen Leben eine einzigartige Bedeutung. Einerseits gehören sie Natur bedingt zusammen, andererseits sind sie derart unterschiedlich und haben spezifische Bedürfnisse,

dass ein harmonisches Zusammenleben auch mit Aufklärung, kaum zu realisieren ist. Die Diskussionen gehen um die Frage, was darf jeder ohne Rücksicht auf die Anderen tun, wo sind zugunsten der Gemeinschaft Einschränkungen erforderlich und wo braucht es staatliche Schutzmaßnahmen. Fortwährende Diskussionen, Schaffung von Gesetzen und deren stete Änderungen und Ergänzungen zeugen von diesem Spannungsfeld. Die wirtschaftlichen Veränderungen trugen das ihre dazu bei, dass den Gesetzgebern, den Anwälten und Richtern die Arbeit nicht ausging. Während früher die Koexistenz in der Familie lebensnotwendig war, ist heute die wirtschaftliche Unabhängigkeit im erwachsenen Alter Realität. Das öffnet Freiraum für persönliche Selbstverwirklichungen. Der Zusammenhalt der Familien ergibt sich nicht mehr aus der wirtschaftlichen Notwendigkeit, sondern ist Bestandteil des konsumorientierten Lifestyle. Eine Partnerschaft soll zu Lebensglück verhelfen – sofern sich das Glück dauerhaft einstellt! Ein Blick, in welcher Weise die Kinder in dieser neuen Lebensart eingebettet sind, drängt sich auf.

Die Situation, die Erdenbürger beim Erblicken der Welt antreffen, war noch nie dermaßen verwirrend. Ist das meine Mutter, die mich während neun Monaten ernährt und mich zum Menschen gemacht hat? Ist das mein Erzeuger, der mich zum ersten Schreien animiert? Wenn nicht, wer und wo ist mein Vater? Jedes fünfte Kind wird die Jugend nur mit einem Elternteil (zu 90 % bei einer Frau, zu 10 % bei einem Mann) zusätzlich aber zu einen großen zeitlichen Anteil in einer Kinderbetreuung verbringen. Prognosen gehen davon aus, dass es ab 2045 mehr Alleinerziehende als Kernfamilien geben wird. Andere Kinder wiederum finden sich in einer Patchworkfamilie oder in einer Männer- oder Frauengemeinschaft wieder, wobei Partnerwechsel nicht ausgeschlossen sind. Vermehrt muss zudem von Mehrpersonen Gemeinschaften ausgegangen werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, hat die westliche Industriegesellschaft ihre Hausaufgaben um das Kindeswohl gemacht? Ist das schützende Nest, das man bei praktisch allen Lebewesen vorfindet, bei Menschen unnötig?

Vor diesem Hintergrund ist es sinnlos an der bisherigen Familiengesetzgebung weiter herumzubasteln. Partnerschaften ohne Kinder und Partnerschaften mit erwachsenen Kindern brauchen für das Zusammenleben kein umfangreiches Familiengesetz. Es ist daher angebracht, das Leben der Kinder in einem Elternschaft Gesetz und die Gemeinschaft von Erwachsenen in einem Partnerschaft-Gesetz zu regeln.

Das Elternschaft Gesetz behandelt vor allem auch die neuzeitlichen Formen der Kindererzeugung. Angefangen von der traditionellen Elternschaft verheirateter Paar über die Leihmutterschaft bis hin zur künstliche Befruchtung mit und ohne fremdem Samen, mit und ohne fremdem Ei. Für das Kindes- und Jugendalter werden im Elternschaft Gesetz die Verantwortlichkeiten der an der Erziehung beteiligten Personen geregelt, sowie deren Pflichten und Schutz. Schlussendlich sind Regeln für den Sterbefall erforderlich. Zu beachten ist, dass vermehrt die biologischen Erzeuger im Leben eines Kindes nicht in Erscheinung treten, sondern Personen, die durch künstliche Befruchtung, Adoption oder als Erziehungsbeauftragte (zum Beispiel Pestalozzidorf) die Elternfunktion übernehmen. Diese Themenkreise geben ausreichend Stoff um den Schutz, die Rechte und Pflichten sowie den staatlichen Beitrag im Leben eines werdenden und aufwachsenden Kindes festzulegen.

Im Gegensatz zum Elternschaft Gesetz kann und soll sich das Partnerschafts Gesetz auf wichtige Eckpunkte einer Partnerschaft beschränken. Es handelt sich um erwachsene Personen, die ihr Leben frei von staatlichen Einschränkungen selber bestimmen wollen. Das Zusammenleben in Partnerschaften könnte ähnlich einer Vereinstätigkeit geregelt sein, in einer Art und Weise also, die sich Jahrzehnte bewährt hat.

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