Memory Stick

Während im Alltag die Menschen mit Digitaltechnik überhäuft werden, verharrt die Politik, mit ihren Juristenstäben, auf nicht mehr tauglichen Gesetzen. Die Rede ist vom Testamenten.


Diese müssen aktuell für Rechtsgültigkeit handschriftlich geschrieben sein und geben Anleitung zur Vermögensverteilung, nach dem Willen des Verstorbenen.

Heute stellen sich Fragen wie: Wer soll Zugriff auf die Bankkonten haben, wer auf die Datenbestände im Internet und wie soll bei Todesfall mit dem Körper umgegangen werden (lebenserhaltende Massnahmen, Organspenden).

 

Der gegenwärtige, ungeordnete Zustand bringt Nachkommen immer wieder in Verlegenheit oder gar in seelische Nöte sowie Partner in Bedrängnis, weil ihnen der Kontozugang verwehrt wird. Langwierige Streitereien, häufig auch Gerichtsverfahren sind weitere Konsequenzen. Mit einer gesetzlichen Grundlage unter Beachtung der Digitaltechnik liesse sich dieses Dilemma beseitigen.

 

Als Grundregel soll das Testament Auskunft geben über:

Form der Bestattung

  • wer soll Willensvollstrecker sein
  • wer soll Zugriff auf welche Bankkonten haben
  • wer soll mit welchen Rechten (lesen, schreiben, löschen) auf Internetkonten wie Facebook, Onlinehändler etc. Zugang haben
  • wer soll die Interessen vertreten, wenn die Urteilsfähigkeit nicht mehr gegeben ist
  • was soll mit dem Körper im Sterbefall geschehen (Opduktion, Organentnahme)

 

Das Zusammenstellen dieser Daten kann problemlos in einer Applikation erfolgen. Anspruchsvoller ist die Frage, wo die Daten gespeichert werden sollen. Zur Auswahl stehen: Memory Stick, Cloud irgend eines Anbieters, staatliche Server, Server eines Privatunternehmens.

Alle diese Lösungen erweisen sich als nachteilig, weil niedergeschriebene Konto Zugangsdaten laufend Änderungen unterworfen sind und das Nachführen im Testament kaum gewährleistet ist. Als idealer Speicherort erweist sich der auf dem persönlichen PC oder Smartphone untergebrachte Persönlicher Digitaltresor für maximale Datensicherheit

Sich stetig ändernde Daten müssen nicht doppelt geführt werden. Die Daten sind, da sie nicht über das Internet übertragen und auf irgendwelche Server ausgelagert werden, 100 prozentig geschützt, da auch durch die konsequente Verschlüsselung das Hacken durch die Hintertür verhindert ist.

Für schnelles und sicheres Handeln drängt sich das Mittragen eines Organspendeausweises auf, mit ergänzenden Hinweisen zu medizinischen Behandlungen in dringenden Notfällen.

Das zusätzlich erforderliche, in einem Papier hinterlegt Testament beschreibt die notwendigen Schritte, wie sich das vollständige Testament abrufen lässt, insbesondere wenn der Zugang zu den Daten mit Gesichtserkennung oder Fingerabdruck gelöst ist. Sind die Konto-Zugänge auf mehrere Personen aufgeteilt, ist für jede Person ein separates, verschlossenes Couvert erforderlich.

 

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