Senioren

Obwohl die schweizerische Altervorsorge im internationalen Vergleich als beispielhaft gilt, drängt sich, bedingt durch die globalen Veränderungen und infolge neuer Lösungsansätze durch künstliche Intelligenz, eine Neugestaltung auf.


Der schweizerischen Alters- und Hinterlassenen Vorsorge, die sich aus AHV, Pensionskassen und privater Vorsorge zusammensetzt, droht der finanzielle Kollaps. Mit einer erneuten Gesetzesrevision soll dieser abgewendet werden.

Vor dem Hintergrund des dynamischen Weltgeschehens stellt die Organisation einer sozialverträglichen Altersvorsorge eine Herausforderung dar. Ein Existenz sicherndes Mindesteinkommen auf der eine Seite und eine erträgliche Soziallast auf der anderen Seite stellen die Eckpfeiler dar. Während ersteres durchaus kalkulierbar ist und von Jahr zu Jahr neu berechnet werden kann, beeinflussen viele Faktoren die Belastbarkeit der Volkswirtschaft. Sozial- und Wirtschaftshilfen sowie die öfter zu erwartenden Pandemien beeinflussen das System dermassen, dass die Frage gestellt werden muss, ob den Rentnern dreissig Jahre lang ein gleich bleibender hoher Lebensstandard, unabhängig von Vermögen und Nebeneinkünften, zugesichert werden kann.

Ein Rentenübertrittalter von 65 Jahren ist weder eine biologisch, noch wirtschaftlich, noch gesellschaftlich begründete Grösse. Viel eher sind fünfundfünfzig Lebensjahre von Bedeutung, sind doch in diesem Alter die Kinder gross gezogen und gehen ihre eigenen Wege, während sich die Eltern, teilweise biologisch bedingt, neu orientieren. Zudem werden in der Wirtschaft über 55-jährige nur noch ausnahmsweise neu eingestellt. Steigende Langzeitarbeitslosigkeit ist die Folge.

Anstelle steter Parlamentsdebatten und Gesetzesänderungen drängt sich für die Altersfürsorge ein neues Modell auf, das den globalen Veränderungen, den Aufgaben der kommenden Generationen und der Wirtschaft gerecht wird.

Die AHV wurde ins Leben gerufen, um den nicht mehr arbeitsfähigen und nicht in einer Familie aufgehoben Menschen ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten. Diese Grundregel soll auch zukünftig Gültigkeit haben, sodass folgende Personengruppen in die Überlegungen einzubeziehen sind:

  • Personen, die die Beitragsauflagen für eine volle Rente erfüllen
  • Personen, die Beitragsauflagen erfüllen aber über das planmässige Rentenalter hinaus arbeiten
  • Personen, die vor dem Rentenalter keiner Arbeit mehr nachgehen, weil sie unterhalten werden oder über Vermögen verfügen (Erbe)
  • Personen, die vor dem Rentenalter ins Ausland ziehen
  • Personen, die infolge Arbeitsunfähigkeit oder später Zuwanderung nie in die Altersvorsorge einzahlen
  • Personen, die nur einen Bruchteil zu einer vollen Rente einzahlen. Gründe können sein, dass die Lebensumstände ausreichende Einzahlungen nicht zuliessen oder zu nachlässig mit der Altersvorsorge umgegangen wurde
  • Personen, die unverschuldet frühzeitig aus dem Arbeitsprozess ausscheiden
  • Personen, die zeitweise in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben und im Ausland leben


Die Auflistung dieser unterschiedlichen Rentenansprüche verdeutlicht die extreme Vielfältigkeit, für die die Altersvorsorge Lösungen bereitstellen muss. Eine allgemein gültige Rente, die nur aufgrund von einbezahlten Beiträgen und einem Rentenübertrittalter festgelegt wird, wird den Ansprüchen eines guten, transparenten und fairen Sozialwesens nicht gerecht.


Mögliche neue Lösungsansätze müssen unter anderem Antworten auf nachfolgende Fragen geben:

  • Wie ist der Übergang ins Rentenalter zu gestalten? Fest, gleitend, berufs-/branchenabhängig?
  • Wie soll die Rente sein? Fest, dynamisch der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst, abhängig von der Höhe der Einzahlungen, abhängig von der Anzahl Beitragsjahre?
  • In welchem Verhältnis soll sich die Rente aus Sparkapital und Umlagen zusammensetzen?
  • Soll die Rente abhängig von der Wirtschaft und/oder von der Teuerung flexibel sein?
  • In welchem Mass soll die Rente vom vorhandenen Vermögen abhängig gemacht werden?
  • In welchem Mass sind die Renten mit Steuern zu belasten?
  • Sollen bei Rentenberechnung die Krankenkassenauslagen einbezogen werden?
  • Sollen an begüterte Personen Renten ausbezahlt werden, die den Lebensunterhalt im Alter ohne Rente uneingeschränkt bestreiten können.
  • Wie wird der demagogischen Entwicklung Rechnung getragen? Werden Deckungslücken mit Schulden ausgeglichen, generell die Beiträge erhöht oder nach dem Grundsatz, alle sollen den Gürtel enger schnallen, die Renten reduziert?
  • Inwieweit haben neue Modelle der Steuererhebung, die dem Arbeitslohnes eine andere Bedeutung beimessen, beispielsweise Maschinen- oder Transaktionssteuer, Einfluss auf die Altersvorsorge?


Dieser Fragenkatalog führt zu einem neuen Modell der Altersvorsorge bei dem die bisherige AHV in die Pensionskassen integriert und deren Verwaltung und Abwicklung den Pensionskassen übertragen wird. Zehn bis maximal fünfzehn lizenziert Pensionskassen verwalten, vergleichbar mit den Krankenkassen, sowohl den durch Umlagen als auch den durch Rücklagen gebildeten Rentenanteile. Die Arbeitgeber überweisen alle Altersversorgebeiträge den Pensionskassen.


Vergleichbar mit den Lebensversicherungen, stellen die Pensionskassen für jede Personengruppe individuelle Angebote mit festen monatlichen Einzahlungen und festen Renten, ab dem vereinbarten Rentenalter, zusammen. Dabei wird künstliche Intelligenz herangezogen, um die Vielzahl von Einflussfaktoren zu verarbeitet und die Rentenpakete zu optimieren. Die Versicherten haben dadurch die Wahlfreiheit zwischen Frührente oder längerer Berufstätigkeit, mit entsprechend höherer Rente.


Der Staat übernimmt bei diesem Modell, treuhänderisch die Auftragsvergabe an die Pensionskassen und überwacht die korrekte Auftragsausführung. Die nachfolgend aufgeführten Vorgaben an die Pensionskassen sichern die sozialen Belange:

  • Ab dem fünfundfünfzigsten Altersjahr kann jeder Versicherte über ein Einkommen verfügen, das über dem Existenzminimum liegt.
  • Die höhe des Einkommens richtet sich nach der Lebenssitation des Versicherten.
  • Das Existenzminimum errechnet sich aus den Lebenskosten, Wohnkosten und Krankenversicherungskosten am jeweiligen Wohnort und wird nach Regionen amtlich kalkuliert und festgelegt.
  • Analog den Krankenkassen muss jeder Arbeitnehmer und alle nicht erwerbstätigen Einwohner einer Pesnsionskasse beitreten.
  • Zum Schutz der eingezahlten Gelder gegen Verlust durch Insolvenz erlässt der Staat Vorgaben und kontrolliert deren Einhaltung.
  • Pensionskassen dürfen keine Gewinne abführen. Ertragsüberschüsse sind in einem sinnvollen Mass in Reserven anzulegen und darüber hinaus erzielte Ertragsüberschüsse den Versicherten zurückzuerstatten.
  • Vom Prämienvolumen dürfen jährlich maximal 0,6 % für die Administrations- und Vermögensverwaltung in Abzug gebracht werden.


Dieses Modell verschafft den Pensionskassen ein grösseres Finanzvolumen und dadurch einen grösseren Spielraum zum Ausgleich von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen. Kreative Angebote ausgerichtet auf die Finanzkraft der Versicherten, ermöglichen ihnen eine erfolgreiche Geschäftsführung. Die künstliche Intelligenz hilft dabei, für jeden Lebenslauf eines Versicherten, eine für die Kasse und den Versicherten gleichermassen optimale Lösung zu finden.


Die kaum zielführenden, politischen Diskussionen über die Ausgestaltung der Altersvorsorge werden hinfällig. Durch die Einflussnahme auf die Auftragnehmer (Pensionskassen) besteht für den Staat nicht nur die volle Kontrolle über dieses Sozialpaket auch die Transparenz wird erheblich verbessert.


Die Bevölkerung kann über die Ausgestaltung ihres Rentenalters weitgehend selbst bestimmen. Beispielsweise früh in Rente zu gehen oder den letzten Lebensabschnitt komfortabel, in einer Seniorenresidenz verbringen. Ebenso kann sie die Einzahlungen in die Altersvorsorge der Lebenssituation anpassen, zum Beispiel bei Scheidungen. Auch hat sie jederzeit Gewähr und Transparenz über das Einkommen im Rentenalter und kann auf privater Basis Ergänzungen vornehmen.

 

Diagramm Rente

Grundrente entspricht dem Existenzminimum. Sämtliche Arbeitnehmer inklusive nicht beschäftigte Einwohnern ab 55 Jahren wird ein Einkommen garantiert, das mindestens dem Existenzminimum entspricht, gegenwärtig Fr. 1'200.- für eine Person die allein in einem Haushalt lebt.

1. Rentenanteil zur Bestreitung des täglichen Bedarfs. Wird jährlich, amtlich ermittelt und ist für alle Rentner identisch.

2. Rentenanteil zur Begleichung des Mietzinses. Wird abhängig von Wohngegend und Haushaltsgrösse (Anzahl Personen) jährlich, amtlich ermittelt. Gilt für die jeweilige Wohngegend.

3. Rentenanteil um Krankenkassen Prämien zu begleichen. Wird abhängig von der Region jährlich durch die Krankenkassen ermittelt und amtlich ein Mittelwert unter den Krankenkassen festgelegt. Gilt für die jeweilige Region.

 

Diagramm Prämien

Während bei den kleinen Einkommen der Beitragsatz in die Altersvorsorge fest vorgegeben ist, können bei höheren Einkommen zwischen der Kasse und den Versicherten, ausgehend von einem Mindestsatz, beliebig hohe Beitragssätze vereinbart werden.

 

Es ist Aufgabe der Pensionskassen die Summe der Beiträge und die Summe der Auszahlungen ins Gleichgewicht zu bringen. Staatliche Zuschüsse sind nur in befristeten Ausnahmefällen vorgesehen. Die Pensionskassen erzielen das finanzielle Gleichgewicht durch Optimierungsrechnungen von Prämien und Renten mit künstlicher Intelligenz unter Einbezug der Einflussfaktoren. Dabei hat die Konkurrenz unter den Kassen eine regulierende Wirkung, werden doch bei hohen Beiträgen oder tiefen Renten die „Kunden“ ausbleiben, sodass Korrekturen erforderlich werden. Für Versicherungsunternehmen ist das eine alltägliche Aufgabenstellung.

Da in der AHV kein Alterskapital geäufnet wurde, wird bei der Integration der AHV in die Pensionskassen deren Deckungsgrad unter die 100 % Marke sinken. Das ist unwesentlich, ist doch der Deckungsgrad keinesfalls ein Mass für die Sicherheit des Alterskapitals. Selbst bei einem hohen Deckungsgrad sind die Renten, bei misslungener Kapitalanlage, gefährdet. Über die Höhe des anzustrebenden Deckungsgrades und damit über die Höhe des Volksvermögens, das durch Pensionskassen verwaltet werden soll, lässt sich diskutieren. Dies wird in einer separaten Betrachtung behandeln.

Ohne Lenkungsmassnahmen werden sich die Pensionskassen auf zahlungskräftige Versicherte fokussieren. Bei Kassen mit sozial schwachen Versicherten bilden sich dadurch Ausgabenüberschüsse, die monatlich ermittelt und mit Ausgleichszahlungen unter den Kassen kompensiert werden. Durch einen optimalen Versichertenmix - Finanzkraft der Versicherten – können sich die einzelnen Kassen von diesen Ausgleichszahlungen befreien. Nicht verhindert wird durch diese Massnahme, dass alle Kassen gemeinsam bei zu tiefen Prämien zu hohe Renten versprechen. Der Status wird deshalb monatlich, amtlich überprüft. Wiederum mit Hilfe von künstlicher Intelligenz werden positive oder negative Korrekturen des minimalen Beitragsatzes vorgeschlagen und amtlich die nötigen Korrekturen angeordnet. Da von diesen Korrekturmassnahmen nur die besser gestellten Versicherten betroffen sind, pendelt sich der soziale Ausgleich ein.

Das vorliegende Modell lässt sich einfach umsetzen, indem den Pensionskassen schrittweise Lizenzen erteilt werden, diese ihre „Produkte“ bereitstellen und mit den bereits bei ihnen Versicherten die Altersvorsorge individuell vereinbaren.

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