Coronavirus - Die Arbeitswelt auf dem Glatteis politischer Entscheidungen

Nach ersten offiziellen Einschätzungen fällt die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr 10 % tiefer aus als im vergangen Jahr. Praktisch sinkt das Geld das durch alle Hände fliesst und damit der „Wohlstand“ in dieser Grössenordnung.
In dieser schwierigen, gesellschaftspolitischen Situation sollen alle gleichermassen den Gürtel enger schnallen und sich an den zu bewältigenden Aufgaben beteiligen.

Praktisch lässt sich das realisieren, indem:
Jede private und juristische Person rechnet für sich aus, wie viel Einkommen voraussichtlich fehlt, um 90 % des Vorjahres zu erreichen (satzbestimmendes, steuerbare Einkommen). Den errechneten Betrag fordert die Person in Form von monatlichen staatlichen Unterstützungsbeiträgen ein; was ohne weitere Bedingung umgehend in die Wege geleitet wird. Nach sechs Monaten wird anhand einer einzureichenden, steuerlichen Zwischenveranlagung, die tatsächliche finanzielle Entwicklung überprüft. Übersteigt das Einkommen, inkl. Zuschüsse, 90 % des Vorjahres, wird der übersteigende Betrag als Sondersteuer geltend gemacht. An den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie tragen dadurch alle, den persönlichen Verhältnissen entsprechend, bei.

Das Verfahren lässt sich direkt auch bei Unternehmen anwenden. Dabei ist gewährleistet, dass nicht durch Entlassungen und Kurzarbeit höhere Gewinne abgeschöpft werden können.

Die staatliche Unterstützung bei Geringverdienenden wird so bemessen, dass diese über ein Mindesteinkommen von 2'500 monatlich verfügen können. Übersteigt das tatsächliche Einkommen diesen Betrag, gelten die oben aufgeführten Regeln.

90 % des letztjährigen Einkommens ist für all jene garantiert, die beim Steueramt erfasst sind. Dadurch ist gewährleistet, dass illegal sich im Land aufhaltende Personen nicht staatliche Auszahlungen erschleichen können.

 

 

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