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„Es ist eine gefährliche Tendenz, dass die Menschen zu viel von der Regierung erwarten, aber gleichzeitig zu wenig für sie tun.“ Warren G. Harding

 

 

Im Jahre 2015 hat das Schweizer Stimmvolk die Besteuerung von Erbschaften abgelehnt. Erbschaften über 2 Mio CHF hätten mit 20 % besteuert werden und damit 3 Mia CHF Steuereinnahmen einbringen sollen.

Heute, zwei Jahre nach der Abstimmung, werden nach Schätzungen jedes Jahr 75 Mia CHF an die Erben verschenkt, mit steigender Tendenz. Auf alle Einwohner verteilt würden Männer, Frauen, Kinder und Einwanderer bei diesen Summen jährlich mit 8500 CHF beschenkt. Im Jahre 2010 waren es noch 58 Milliarden. Die Geldberge einer kleinen Minderheit wachsen und wachsen unaufhörlich. 2 % der Bevölkerung haben gleich viel Vermögen wie die anderen 98 %. Diese Entwicklung hat das Stimmvolk vielleicht in dieser Form nicht gewollt, aber mit einem „Nein“ schlussendlich auf den Weg gebracht. Dies allerdings aufgrund betrügerischer Informationen. So wurde bei einer Annahme der Vorlage mit dem Verlust von 12.000 Arbeitsplätzen gedroht. Wie diese Zahl begründet ist, bleibt im Dunkeln. Sie hat aber entscheidend zur Verunsicherung und Ablehnung beigetragen.

Der Gesetzestext schreibt nicht vor, dass Geld aus den Unternehmen abgezogen werden muss. Dem zufolge kann von einer Gefährdung der Arbeitsplätze keine Rede sein: Handelt es sich beim Verstorbenen um einen Finanzier, können problemlos Beteiligungen verkauft werden, um die Steuer zu entrichten. Handelt es sich beim Verstorbenen um einen Unternehmer, sind häufig die Erben nicht in der Lage oder nicht gewillt das Geschäft weiter zu führen. Dieses wird verkauft und die Erben ziehen mit dem erzielten Verkaufserlös von dannen. Liegt für die Weiterführung des Geschäfts durch Erbberechtigte tatsächlich eine Lösung vor, können mit einer Erweiterung der Bankenbeteiligung die Steuern ohne Einfluss auf das Betriebskapital geleistet werden. In allen Fällen sind Arbeitsplätze in keiner Weise tangiert.

Steht die Frage im Raum, weshalb sich das in der Schweiz angesparte Pensionskassenvermögen von 800 Mia CHF nicht im gleichen Stil vermehrt wie das Kapital der Reichen? Die Renten würden dadurch merklich höher ausfallen. Die Antwort ist in der Fachwelt bekannt. Allzu viele Verwaltungsräte, Pensionskassenberater, Finanzberater, Finanzinstitute, Fondsverwalter bereichern sich an diesem Vermögen, sodass ein großer Teil der erzielten Kapitalerträge in diesen Töpfen verschwindet.

Ein „Ja“ bei dieser Abstimmung hätte die Möglichkeit geschaffen, mit entsprechenden Steuersätzen den Geldfluss von Arm zu Reich demokratisch zu kontrollieren. Vielleicht beschließen eines Tages die Beschenkten, dem Beispiel von Bill Gates folgend, namhafte Beträge sinnvollen Projekten zuzuführen. Das Wachstum der Geldberge würde verkleinert und das Schweizervolk hätten doch noch gut abgestimmt.

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