In der Schweiz müssen Eigenheimbesitzer fiktive Mieteinnahmen versteuern. Einnahmen die sie hätten, wenn sie das Haus oder die Eigentumswohnung vermieten würden, hingegen bei Eigennutzung gar nicht existieren.


Diese fragwürdige Praxis ist europaweit einmalig. Im Gegensatz zu Errungenschaften, die die Schweiz als Vorbild auszeichnen, wirft die Eigenmietwertsteuer ein düsteres Bild auf die Schweiz. Das Schweizer Parlament erweist sich in dieser Sache als unfähig, dieses vor hundert Jahren als Kriegssteuer eingeführte Gesetz, der Zeit anzupassen. Dass Parlament und Regierung sich schon Jahrzehnte mit diesem Thema beschäftigen, erstaunt nicht. Mit juristischen Tricksereien wurde und wird weiterhin versucht, finanzielle Anreize zur Förderung des Wohneigentums zu geben, ohne Mieter dabei wirtschaftlich zu benachteiligen. Diese abwegige Zielsetzung ist von Kanton zu Kanton, auf Einzerfälle abgestimmt, unterschiedlich gelöst, sodass sich jede Veränderung bei einer Personengruppe nachteilig auswirkt.

Konsequente Ablehnung aller bisherigen Diskussionsvorschläge kommt von den Kantonen. Verständlicherweise, hätte es für sie doch Steuerausfälle von geschätzten 1,8 Mia. Fr. zur Folge. 1,8 Mio. Fr. die nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässigerweise von den Eigenheimbesitzern einkassiert wird. Begründet wird diese Besteuerung damit, dass Einkommen auch aus Wertzuflüssen aus unbeweglichem Vermögen zu betrachten sind. Ein solcher Wertzufluss ergibt sich für den Eigenheimbesitzer, indem – rein wirtschaftlich betrachtet – er das Haus oder die Wohnung sich selber «vermietet». Dieser Natural Ertrag stellt ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Diese Logik Konsequenz umgesetzt, müssten beispielsweise auch selber genutzte Autos oder Backöfen besteuert werden. Mit beiden könnten durch Vermietung gleichermassen Einnahmen generiert werden.

Mit einem cleveren Vorschlag will der Hauseigentümerverband HEV die verfahrene Situation retten. Jeder Eigenheimbesitzer soll selber entscheiden können, ob er den Eigenmietwert, mit einer Liste von Abzugsmöglichkeiten, oder „normal“ besteuern möchte. Der HEV ist stolz auf diesen Vorschlag, der Mehrheitsfähigkeit verspricht, kann doch jeder für sich ein Maximum an Steueroptimierung herausholen. Der HEV verschweigt allerdings, dass mit diesem Vorschlag die Ungerechtigkeit den Mietern gegenüber nicht beseitigt wird. Abzüge erlauben es Immobilienbesitzern weiterhin Steuervorteile zu ergattern.

Neben Annehmlichkeiten haben Eigenheimbesitzer auch Nebenwirkungen wie Hypothekarzinsen, Betriebs-, Verwaltungs- und Unterhaltskosten zu gewärtigen. Ob jemand die Vor-, Nachteile eines Eigenheims einer Mietwohnung vorzieht, ist jedem selber überlassen. Diese Entscheidung mit Steuervergünstigungen zugunsten der Eigenheimbesitzer zu beeinflussen, begünstigt eine Bevölkerungsgruppe und steht in jedem Fall im Widerspruch zur Bundesverfassung.

Die Schweizer Bevölkerung hat die höchste private Verschuldung weltweit, was volkswirtschaftlich als bedenkliches Klumpenrisiko bedeutet, könnte doch bei ansteigenden Zinsen die Wirtschaftslage ausser Kontrolle geraten. Mitverschuldet wird diese Gefahrensituation durch das Gesetz zur Eigenmietwertbesteuerung, indem ein Abbau der Hypothekar Schulden höhere Steuern bewirkt, also unattraktiv ist. Dies ein weiterer, bedeutender Grund die Eigenmietwertbesteuerung ersatzlos zu streichen. Die mit dem Gesetz angestrebte Förderung von Wohneigentum lässt sich einfach und wirkungsvoll durch geeignete Regelungen, die Pensionskassengelder privat in ein Eigenheim zu investieren, bewerkstelligen.

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