Sonnenenergie

Um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen, sind umfangreiche Änderungen der Infrastrukturen für die Produktion, den Import (Erdöl, Gas) und der Verteilung von Energien erforderlich. Idealerweise erfolgt dies mit einer klaren, nationalen Ausrichtung auf eine zukünftige Energieversorgung.

Diese ist in der Schweiz historisch gewachsen und durch die unzähligen Akteure derart komplex, dass bei fehlender Zielorientierung der Umbau in nützlicher First nicht zu bewerkstelligen ist.

In einem Vier-Punkt-Plan hat der Bundesrat die Eckpfeiler seiner „Energiestrategie 2050“ definiert:

  • Finanzielle Belastung von CO2 behafteten Energien zugunsten von Projekten zur CO2-Reduzierung.
  • Zubau von 41 TWh erneuerbare Energie, zur Sicherstellung der Selbstversorgung im Winter nach Wegfall der Atomenergie, insbesondere grosse Speicherkraftwerke.
  • Vollständige Strommarktöffnung, um mit innovativen Geschäftsmodellen die erneuerbare Stromproduktion zu fördern.
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Liberalisierung und Schaffung einer effizienten Netzregulierung, des Messwesen und eines verursachergerechten Tarifsystems


Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Im Detail hat der Bundesrat bisher eine Studie über den Energieaustausch mit der EU veranlasst und die ElCom (unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich) eingeladen, bis November 2021 ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» auszuarbeiten.


Es überrascht, dass sich die Energiepolitik des Bundes ausschliesslich auf die elektrische Energie konzentriert. Der zukünftige Energiebedarf soll durch grosse Pumpspeicherwerke gedeckt werden. Mit grossen Bauvorhaben soll das Wasser aus Bergtälern Speicherseen zugeführt, sollen grosse Staumauern errichtet und schlussendlich Hochspannungsleitungen zu den Wirtschaftszentren gebaut werden. Bauvorhaben, die die angestrebte Reduktion des CO2-Ausstosses zu grossen Teilen zunichtemachen. Dass Pumpspeicherwerke für das Hochpumpen grosse Energiemengen benötigen, wird ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass sich die Gesamtheit aller Wohn- und Ökonomiegebäude nicht allein mit Elektrizität heizen lassen.


Im Rahmen der geltenden Gesetzgebung ist die Energieversorgung der Schweiz primär Sache der Energiewirtschaft (Art. 6 Abs. 2 EnG). Bund und Kantonen kommt eine subsidiäre Rolle zu. Es erstaunt deshalb, dass sich der Bundesrat dermassen in die Zukunftsplanung der elektrischen Energieversorgung einbinden lässt. Es bestärkt die Vermutung, dass die Stromlobby den Bund bei den Kosten des Energieumbaus einzubinden bestrebt ist und, mit der Beteiligung des Bundes bei der Konzeptplanung, sich neue Atomkraftwerke eher durchsetzen lassen.

Dass unser Land für grosse Energiemengen, zum Beispiel für den Ersatz der Atomkraftwerke nach gegenwärtigem technologischem Stand, am Wasserstoff nicht vorbeikommt, ist offensichtlich nicht bis ins Bundeshaus vorgedrungen. In der Energiestrategie 2050 des Bundes sind Brennstoffzellen und Wasserstoff nur am Rande erwähnt. Währenddessen im Ausland die Produktion und der Einsatz von Wasserstoff energisch vorangetrieben wird.

Bis zum Jahr 2030 will Deutschland neun Milliarden Euro investieren, um so eine Produktionskapazität für Wasserstoff von fünf Gigawatt aufzubauen. Das entspricht der Leistung von drei bis vier mittelgrossen Atomkraftwerken.


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In der Umweltthematik ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe der wichtigste Problemverursacher. Öl, Benzin und Gas werden bei Heizungen, im Strassen- und Luftverkehr in riesigen Mengen verbrannt. Wenn es um die Reduktion von CO2 geht, ist an dieser Stelle anzusetzen und das Erdöl durch andere Energieträger zu ersetzen. Praktisch alle erdöl- und erdgasbasierten Energieträger lassen sich durch Wasserstoff, mit null CO2-Ausstoss, ersetzen.

Das Setzen auf Wasserstoff und dessen gezielte Förderung muss zum primären Ziel der eidgenössischen Energiepolitik werden. In einem Bundesgesetz ist festzulegen, dass die Energieversorgung der Schweiz neben der Elektrizität auf Wasserstoff ausgerichtet wird. Zweifellos werden private Investoren, die auf sichere und lukrative Investitionsmöglichkeiten lauern, bei einer derartigen Planungssicherheit mit grossem Engagement Produktionsanlagen erstellen, die Transportkapazitäten einrichten, das Tankstellennetz ausbauen und vielfältige Angebote von wasserstoffbetrieben PKWs und LKWs sowie Blockheizkraftwerke bereitstellen. Eine zügige Ausrichtung der Schweiz auf den Energieträger Wasserstoff bringt bedeutsame Vorteile:

  • keine Verschandelung von Naturflächen durch Windkraft oder Fotovoltaikanlagen
  • Kraftwerke lassen sich dort bauen, wo der grösste Bedarf an elektrischer Energie besteht
  • grosse Energiemengen lassen sich einlagern
  • keinerlei Bedarf an kritischen Rohstoffen
  • die zur Anwendung gelangende Technik ist elementar und völlig ungefährlich
  • die Abschaltung der Atomkraftwerke kann ins Auge gefasst werden
  • der Energiebedarf wird weitgehend entpolitisiert

Die bis zum Jahr 2030 zugesagte CO2-Reduktion würde, ohne negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung, deutlich übertroffen und damit dem Land international hohes Ansehen bescheren.

 

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