Es mutet seltsam an, dass in der Schweiz im Jahr 2020 der Zivilstand für die Höhe der Steuer einer Einzelpersonen mitentscheidend ist. Benachbarte Länder haben ihre Gesetze längst der Zeit angepasst und besteuern alle Personen getrennt von Partnern. In Deutschland ist eine Schlechterstellung von Verheirateten gegenüber Unverheirateten nach Grundgesetz nicht zulässig. In Schweden und Österreich wird die Individualbesteuerung angewandt, sodass sich eine Heirat nicht auf die Höhe der Einkommensteuer auswirkt.

Die veraltete Schweizer Gesetzgebung geht immer noch davon aus, dass Männer das Oberhaupt der Familien sind und die Frauen nicht mitverdienen. Seit 1984 (seit bald 40 Jahren) hat der Bundesrat den Auftrag zur Abschaffung der ungerechten, höheren Besteuerung von Ehepaaren. Das Bundesgericht entschied damals, dass die kantonalen Steuergesetze Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinat Paaren nicht stärker belasten dürfen. Denn bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt und aufgrund der Progression zu einem höheren Satz versteuert.

Eine jahrzehntelange Flickarbeit hat dazu geführt, dass die Ungerechtigkeiten sehr unterschiedlich anfallen und eine Gesetzesänderung schwierig durchzuführen ist. Jede Änderung wirkt sich auf einzelne Gruppen nachteilig aus.

  • Gemäss Angaben des Bundes sind rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen.
  • Nach einer Schätzung der eidgenössischen Steuerverwaltung würden 185'000 Paare mit Kindern besser fahren, wenn sie individuell besteuert würden.
  • 70 Prozent der Rentner und Doppelverdiener zahlen im Vergleich bei den Bundessteuern mehr.
  • Bei der AHV bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt. Ein unverheiratetes Paar hingegen bezieht beide Renten in voller Höhe von 200 Prozent.
  • Je nach Einkommenshöhe und Verteilung sowie Wohnort variiert die Steuerdifferenz gegenüber Konkubinat Paaren mehr oder weniger.


Nachdem eine Volksabstimmung im Jahre 2016 durch das Bundesgericht, infolge falsch ausgewiesener Zahlen, als ungültig erklärt wurde, wird die Abschaffung der Heiratsstrafe in der Politik neu aufgegriffen und voraussichtlich durch die CVP erneut eine Initiative gestartet.

Dass die Schweizer Regierung schwerfällig arbeitet hat System. Annähernd 200 pendente Initiativen, die bis ins Jahr 2011 zurück gehen, bezeugen, dass die Landesregierung beim raschen globalen Wandel nicht Schritt zu halten vermag. Stabilität und damit endlose Diskussionen mit Lobbyisten aus Wirtschaft und Verbänden und niemandem dienende Kompromisse werden notwendigen, zeitgerechten Entscheidungen vorgezogen. Derartige Trägheit verhindert die rasche Anpassung der Schweiz an die globalen Veränderungen, sodass Marktchancen verpasst und Fehlentwicklungen allzu spät korrigiert werden. Für die zeitgerechte Behandlung aktueller Themen braucht Parlament und Regierung keine „Amtsitzer“, sondern junge, aktiv im Leben stehende Personen aus Forschung, Landschaftspflege, Konsumgüter, Sozial- und Gesundheitswesen, Kunst und Medien. Personen also, die in ihrem Alltag an der Zukunft Arbeiten. Gestalten Sie die Zukunft mit, wählen Sie jeweils die Volksvertreter der Zukunft, damit aufgestaute Missstände keine weitere Chance haben.

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