Helfende Hand

Auch nach sieben Jahren Tätigkeit hat es die Kinder- und Erwachsenschutz-Organisation (KESB) nicht geschafft, sich aus den negativen Schalgezeilen zu befreien. Wer trägt die Schuld?


Im Jahre 2013 wurde die KESB mit der Aufgabe ins Leben gerufen, den teils nicht auf Fachabschlüssen bassierten Kinder- und Erwachsenenschutz, zu „professionalisieren“. Die Notwendigkeit einer Kinder- und Erwachsenenschutz-Organisation in unserem Land sowie deren Ziele und Aufgaben sind unbestritten. Was hingegen immer wieder zu Beanstandungen Anlass gibt, ist ihre Funktions- und Arbeitsweise.

Beispiel einer unzureichenden Handlung


Die fortlaufenden Kritiken führten in der Folge zum Einrichten einer Anlaufstelle (KESCHA), die im Jahre 2018 über 1000 Fälle untersuchte und zum Schluss kam, dass erhebliche Mängel bestehen. Die Auswertung der Fälle ergaben, dass bei Konflikten im Erwachsenenschutzrecht grösstenteils (77,8 %) die Arbeit der Beistände bemängelt wird, die von Gemeindeverwaltungen angestellt und von der KESB beauftragt werden.

Das erstaunt nicht, ist doch die Kernaufgabe, dort Hilfe zu leisten wo sie notwendig ist, auf drei Verwaltungsfunktionen aufgeteilt. Diese versuchen, mit einer Aufgabenteilung, die stets neuen, menschlich schwierigen Unterstützungs- und Entscheidungsaufgaben zur Zufriedenheit der Betroffenen zu bewältigen.

„Daraus ergibt sich folgende Rechtslage: KESB, Beistände und die Sozialämter haben gesetzlich vorgesehene Aufgaben.“


Mit einer unglaublichen Vielzahl an Gesetzen, Weisungen, Instruktionen, Leitfäden und Praxistipps versuchen diese Ämter für jede erdenkliche Situation den zuständigen Personen eine Anleitung in die Hand zu geben, was im Einzelfall zu tun ist. Ein Vorgehen das bei der Vielfalt und Komplexität der Fälle scheitern muss. Amtliche Verfahren funktionieren, wenn sie sich in einem vorhersehbaren und vorgeplanten Rahmen abspielen. Sind durch eine Verwaltung Aufgabe zu bewältigen, die ausserhalb der Norm liegen, helfen den Beamten keine Paragrafen, keine Ausbildung geschweige denn Routine. Häufig werden dann Fragen von einer Stelle an die andere weiter gereicht. In Situationen, wo es zusätzlich um schnelles Handeln geht, sind Regeln, die im Einzelfall nicht passen, untauglich. Es braucht kompetente Personen und Handlungsspielraum verbunden mit einer Messlatte mit konkreten Angaben, wie die Arbeit beurteilt wird. Nebenbei bemerkt führt die Arbeit nach Paragrafen, aus dem gleichen Grund, auch bei Gerichten häufig zu unbefriedigenden Urteilen, bei denen Recht und Gerechtigkeit auseinander driften.

Daraus lässt sich schliessen, dass in der KESB nicht Akademiker, die nach Lehrbüchern handeln, mit den Betreuungsaufgaben zu beschäftigen sind, sondern durch Personen, die im Umgang mit Menschen Erfüllung erleben und mit Lebenserfahrung und entsprechendem Erfahrungsschatz zweckdienlich zu handeln vermögen.

Bei der Mehrheit der zu bearbeitenden Fälle, hat das familiäre Umfeld des Betroffen, inklusive Kinder, einen entscheidenden Einfluss. Es erstaunt daher, dass als Voraussetzungen für KESB Mitarbeiter*innen ein Hochschulabschluss wichtiger ist als Familienerfahrung.

Die KESB krankt daran, dass meistens nach rechtlichen Gesichtspunkten eine Handlung entschieden und anschliessend ein Beistand ohne Handlungsspielraum beauftragt wird den Beschluss auszuführen. Kritik an getroffenen Massnahmen lasten die betreuten Personen in dieser Situation gerne dem Beistand an. Womit verständlich wird, dass Mängel am Kinder- und Erwachsenenschutz zu 87,8 % bei den Beiständen gesehen wird.

„Im Entscheid der KESB werden sowohl die Form der Beistandschaft als auch der Aufgabenbereich festgelegt. Erst der KESB-Entscheid ermächtigt die Beistandsperson zum Handeln.“


Würde man im Gesundheitswesen gleichermassen vorgehen, würden ausgebildete „Theoretiker“ aufgrund ihrer Analyse entscheiden wie zu operieren ist, während die Operation selber den „Operationshandwerkern“ überlassen wird. Mit der Konsequenz, dass nicht vorhersehbare Feststellungen während der Operation, nicht in die Behandlung einbezogen würden. Die Theoretiker würden, genau gleich wie bei der KESB, Theoretiker bleiben, weil sie der Praxis fern bleiben.

„Was die KESB entschieden hat, steht im Entscheid. Der Entscheid wird der betroffenen Person mit der Post geschickt. Es ist wichtig, dass die betroffene Person den Entscheid entgegennimmt oder bei der Post abholt. Weil die betroffene Person dann weiss, was die KESB entschieden hat. Und, weil sich die betroffene Person nur dann gegen den Entscheid wehren kann. Der Beistand oder die Beiständin hilft der betroffenen Person bestimmte Angelegenheiten zu erledigen.“


Eine durch die Hilfsbedürftigen und durch den Staat gleichermassen geschätzte KESB ist nur mit grundsätzlich neuer Vorgehensweise und entsprechend neuer Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zu erzielen.

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