Wahlzettel ausfüllen

Alle 4 Jahre werden National- und Ständeräte neu gewählt. Sämtliche 200 Nationalräte und 46 Ständeräte müssen sich, zusammen mit neuen Kandidaten zur Wahl stellen. Während die eine Bevölkerungsgruppe auf eine hohe Stimmbeteiligung Wert legt, erachten über 50 % der Stimmberechtigten die Parlamentswahlen als nutzlos und bleiben der Wahl fern.

Befürworter der Wahl sehen bei einer niedrigen Wahlbeteiligung die geltende demokratische Ordnung infrage gestellt und wünschen wirksame Massnahmen zur Steigerung der Stimmbeteiligung.

 

„Das Volk bestimmt die Geschicke des Landes“


Dass mit Parlamentswahlen die Lenkung des Landes erfolgt, wird nicht allein von den Wahlverweigerern bezweifelt. Mit der Wahl der Volksvertreter lässt sich keine Korrektur des politischen Kurses erwirken, geschweige denn konkrete Wunschziele der Bürger in die Wege leiten. Einerseits ist das gesellschaftliche Leben dermassen vielseitig und komplex, dass Volksvertreter schlichtweg nicht in der Lage sind, die Probleme zu überblicken und Strategien und Konzepte für deren Lösung zu entwickeln. Andererseits verfügen die Volksvertreter, die anhand von Fotos und Werbesprüchen ausgewählt werden, nicht über Ausbildung und Erfahrung um vorausschauend den Weg des Landes in die Zukunft gestalten zu könnten. Mangels vertieftem Sachwissen bleibt ihnen bei Sachentscheiden lediglich, nach Bauchgefühl oder auf Fraktionszwang Ja oder Nein zu stimmen. 

Gesetzgebungsverfahren, die vor 175 geschaffen wurden, erfüllten zu jener Zeit durchaus ihren Zweck, standen doch Themen aus dem alltäglichen Leben zur Debatte. 

Verhandlungsthemen aus dem Jahr 1850:

  • Das Parlament schreibt für alle Kantone dezimale Masseinheiten und Franken als Einheitswährung vor.
  • Im ersten definitiven Reglement des Nationalrates ist ein Verbot enthalten, vorbereitete Texte abzulesen. "Die Ablesung einer Rede ist untersagt."
  •  Im ersten Gesetz betreffend die Wahlen der Mitglieder des Nationalrates wird als Wahltag der letzte Sonntag im Oktober festgelegt.


Bedingt durch die Vielfalt und Komplexität heutiger Staatswesen sind einzelne Personen nicht mehr in der Lage das Aufgabengebiet des Staates zu überblicken geschweige denn über fundierte Kenntnisse zu verfügen. Die Schaffung neuer Gesetze zur Regelung vorhandener oder vermeintlicher Konflikte, die schlussendlich von der Bevölkerung positiv aufgenommen werden sollen, erfordert vom gesetzgebenden Gremium Weitsicht und thematische Sachkenntnisse. Beides ist bei den gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht ausgewiesen. 


Sind beispielsweise Juristen, die dominant im Parlament vertreten sind, die angemessenen Personen, um zum Thema Frühchen (Frühgeburten mit teilweise weniger als 500 g Gewicht) für Kinder, Eltern, Medizinern und für die Gesellschaft gleichermassen zweckdienliche und akzeptierte Lösungen zu erarbeiten? Ein Thema, das einer Regelung bedarf, wurden doch im Jahre 2020 die über 100 Frühgeburten monatelang mit technischen und pharmazeutischen Mitteln künstlich entwickelt, um später ein kürzeres oder längeres Dasein, zum Teil behindert und permanent mit Medikamenten versorgt, fristen zu können. 

Verfügen Personen, die sich als Parteimitglied hervorgetan haben, über ausreichend Wissen über komplexe Finanzprodukte und die Verflechtungen der globalen Finanzwelt, um die Rahmenbedingungen für ein zuverlässiges funktionierendes Bank- und Währungswesens zu schaffen?

Sind die aufgrund von Fotos und Werbesprüchen ausgewählten Personen in der Lage, die Altersvorsorge ausgewogen zwischen dem wirtschaftlich Machbaren und dem sozial Erwünschten auszugestalten? 


Vielfach werden die Parlamentsdebatten, mangels fundiertem Wissen, nicht als sachbezogene Lösungssuche, sondern als Schlagabtausch gegen persönliche Gegner oder andere Parteien geführt. Derartige Debatten sind mit Stammtischgesprächen vergleichbar und bringen keine Lösungen hervor, sondern nach Parteipräferenzen zerzauste Gesetze, bei denen deren ursprünglicher Zweck nicht mehr erkennbar ist. Lassen sich parteipolitische Forderungen nicht in genügendem Mass einbringen, ist es ein bewährtes Mittel, eine Vorlage zwischen Bundesrat, Kommissionen, Vernehmlassungen und Ständerat über Monate hin und herzuschieben. Nicht selten enden die Debatten mit der Feststellung „Die Vorlage ist nicht mehrheitsfähig“ und verschwinden in Schubladen, um später mit einem neuen Vorstoss eine weitere Diskussionsrunde einzuläuten. 


Dass notwendige Gesetze in der Schweiz auf der langen Bank liegen, ist sprichwörtlich. Beispielsweise wird in der Schweizer Regierung seit Jahren über die Abschaffung der Heiratsstrafe, über die Eigenmietwertbesteuerung und weitere Geschäfte diskutiert, ohne dass Abschlüsse in Sicht wären. Während sich die internationale Politik, die Weltwirtschaft und die Bevölkerung mit unglaublicher Geschwindigkeit verändert, herrscht in den Amtsstuben der Schweiz die Dynamik des vorletzten Jahrhunderts. Allzu oft können sich Unternehmen bei Vergehen mit der Aussage aus der Patche ziehen, die Gesetzgebung sei eingehalten, weil noch kein adäquates Gesetz vorhanden ist. Dass das Schweizer Parlament mit den laufenden, globalen Veränderungen nicht Schritt hält, zeigt sich drastisch bei der Informationstechnologie, wo die Schweizer Politik, im internationalen Vergleich, in den hinteren Rängen verharrt. 


Die Konsequenz dieser unvermögenden, veralteten Gesetzgebungs-Organisation zeigt sich in den international anerkannten Ranglisten, über die Zufriedenheit der Bevölkerung, wo die Schweiz in den letzten Jahren stetig an Plätzen verlor. Das müsste nicht sein. Als kleines, überschaubares Land hat die Schweiz beste Voraussetzungen für ein vorbildliches, politisches System. Mit der Globalisierung, den wissenschaftlichen Fortschritten, der aufgeschlossenen Bevölkerung und den heute verfügbaren Arbeitsmitteln sind andere Vorgehensweisen angesagt. Die Verfahren zur Gesetzgebung müssen diesen geänderten Verhältnissen angepasst werden.


Wir werden nicht darum herumkommen, die anspruchsvollen Aufgaben der „gesetzgebenden Gewalt“ an Fachkräfte zu übertragen, ohne dass ein System aus Berufspolitikern entsteht. Niemand kommt auf die Idee, für persönliche Fragen der Altersvorsorge, sich von Parteien beraten zu lassen. Niemand wird, wenn es um die Versorgung und Pflege der Eltern geht, den Auftrag einer Partei übertragen. Genau das aber praktizieren wir bei den Parlamentswahlen. Genau gleich können wir uns beim Kleiderverkäufer nicht über gutes Schuhwerk beraten lassen, wie wir von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern keine Lösung bezüglich Schere zwischen arm und reich erwarten können. Das Leben lehrt uns, und das mit gutem Grund, unsere Bedürfnisse von Spezialisten bearbeiten zu lassen. 


Das gegenwärtige parlamentarische Milizsystem funktioniert unzureichend und wird die Schweiz in eine schwierige Zukunft führen. Primär muss die Ausarbeitung der Gesetze einer Expertengruppe aus unterschiedlichen Fachbereichen übertragen werden, die sich durch Ausbildung und Erfahrung im aktuellen Thema ausweisen können. Dabei soll die Gruppengrösse, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht mehr als 7 Personen umfassen. 


Dem gewählten Parlament obliegt es, die Themen aufzugreifen, Zielvorgaben zu definieren und die Arbeitsgruppen zusamenzusetzen. Nach Vorlage eines Gesetzesentwurfs hat das Parlament über das Ergebnis, nach gesellschaftlichen Gesichtspunkten, zu debattieren und innerhalb vorgegebener Frist Änderungsvorschläge an das Fachgremium abzugeben. Diesem obliegt es, auf die Änderungswünsche angemessen einzugehen. 


Diese Gesetz ausarbeitenden Gremien tragen, anstelle der Parlamentarierinnen und Parlamentariern, der Öffentlichkeit gegenüber die Verantwortung für die Qualität der erarbeiteten Gesetze. Sie müssen daher in die Öffentlichkeit treten und im Rahmen von Vorträgen, Medienberichten und Diskussionsrunden ihre Haltung darlegen und begründen. Dadurch wird einerseits bei der Bevölkerung das Verständnis für die vorliegenden Ergebnisse gefördert. Andererseits wird die öffentliche Meinung im Rahmen von Feedbacks an das Gremium herangetragen und ermöglicht gegenseitige Abstimmung.


Das beschriebene Verfahren sichert für die Gesetzgebung maximale Sachkompetenz. Auch wird die Gesetzgebung vom groben, zeitlichen Raster der Sessionen und von den zeitlichen Einschränkungen der Milizparlamentarier losgelöst. Dadurch wird gewährleistet, dass die Regierungsarbeit mit den rasanten, gesellschaftlichen, politischen Veränderungen Schritt halten kann. Ferner trägt das Verfahren zur Entschärfung parteipolitischer Fronten bei. Die Glaubwürdigkeit der Regierung dem Volk gegenüber und damit die Zufriedenheit der Bevölkerung lässt sich mit der Anpassung des Parlamentsbetriebes auf hohem Niveau erhalten. 

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