EU-Schweiz-Flagge

Mit der Absicht, unter dem Titel Bilaterale III mit der EU in Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit zu treten, wird in der Beziehung Schweiz – EU ein neues Kapitel aufgeschlagen.

Die früheren Verhandlungen sind gescheitert, weil die EU auf automatische Übernahme von EU-Rechten und dem Europäische Gerichtshof als zuständiges Gericht bestand und die Schweiz als direktdemokratisches, neutrales Land diese Bedingungen nicht erfüllen kann. Zu einer Einigung kann es bei diesem erneuten Versuch daher nur kommen, wenn zumindest eine der beiden Parteien erhebliche Einschnitte in die bestehenden Grundwerte zulässt.


Noch nie waren die Schweizerinnen und Schweizer so unglücklich

Die politische Schweiz heute

Das will der Bundesrates

Das will die EU

Was wünscht sich die Schweizer Bevölkerung?

Der Wegweiser in die Zukunft

Was ändert sich bei einem EU-Beitritt?

Wir bauen die zukünftige Lebenswelt unserer Kinder



Noch nie waren die Schweizerinnen und Schweizer so unglücklich

Die Zustimmung zur Berner Bundespolitik ist dramatisch am Schwinden. Das geht aus dem internationalen Zufriedenheitsrapport der UNO hervor, wo die Schweiz jahrelang die vordersten Plätze belegte und im Verlauf der letzten Jahre auf Rang 15 abstürzte. Als kleines, überschaubares Land hätte es die Schweiz mit einer bürgernahen Politik und der direkten Demokratie in der Hand, das Land zur Zufriedenheit aller zu gestalten. Die negative Entwicklung zeigt jedoch, dass das „Kollegialprinzip“ der politischen Führung ungeeignet ist, den dynamischen Veränderungen der Welt zu folgen, notwendige Reformen zu erkennen und durchzuführen. Anstelle einer Spitzenposition liegt die Schweiz bei der Zufriedenheit der Einwohner heute deutlich hinter den vergleichbaren europäischen Ländern zurück.

Zufriedenheits Report

Land

Mittelwert 2020-2022

2022

Finnland

1

7,804

1

7,729

Israel

4

7,473

2

7,662

Dänemark

2

7,586

3

7,545

Island

3

7,530

4

7,449

Schweden

6

7,395

5

7,431

Niederland

5

7,403

6

7,390

Norwegen

7

7,315

7

7,295

Luxemburg

9

7,228

8

7,228

Costa Rica

23

6,609

9

7,077

Litauen

20

6,763

10

7,038

Australien

12

7,095

11

7,035

Österreich

11

7,097

12

6,999

Neuseeland

10

7,123

13

6,975

Kanada

13

6,961

14

6,918

Schweiz

8

7,240

15

6,884

Irland

14

6,911

16

6,870

Belgien

17

6,859

17

6,857

Slowenien

22

6,650

18

6,723

Vereinigtes Königreich

19

6,796

19

6,722

Tschechien

18

6,845

20

6,695

Vereinigte Staaten

15

6,894

21

6,693

Frankreich

21

6,661

22

6,614

Deutschland

16

6,892

23

6,608

Rumä¤nien

24

6,589

24

6,437

 

Offensichtlich machen die höheren Einkommen in der Schweiz, was irrtümlich als anzustrebender, beglückender Wohlstand interpretiert wird, nicht zufriedener. Für die in der Schweiz lebenden, mehrheitlich modernen, aktiven, international orientierten Menschen sind andere Werte von grösserer Bedeutung. Von einem erheblichen Teil dieser Menschen wird deren persönliche Beurteilung der Regierungsarbeit, mangels Stimmrecht, nicht beachtet.

Werte, beziehungsweise Bedürfnisse der aktiven Bevölkerung:

  • Selbst bestimmend: Stufengerechtes Mitentscheiden angefangen bei wenig einschränkenden Gesetzen bis hin zu nationalen und internationalen Entscheidungen (Klimakonferenz).
  • Intakte Umwelt: Gesunde Umweltbedingungen, Gesundheit fördernde Industriegüter und Arbeitsbedingungen.
  • Soziale Unterstützung: Für jedermann ein menschenwürdiges Dasein, Unterstützung, wenn unverschuldet eine existenzielle Not droht.
  • Gesundheit: Hilfe bei medizinischer oder seelischer Not.
  • Positive internationale Ausstrahlung: Zufriedenheit, Offenheit, Kooperationsbereitschaft.
  • Sicherheit: Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt.
  • Justiz: Hürdenfreier Zugang für Bevölkerung, Gewerbe und Wirtschaft. Zeitgerechte Erledigung.
  • Angemessene Belastungen des Haushaltsbudgets, z.B. Wohnungskosten, Gesundheitskosten.


Der Vertrauensverlust in die Regierungsarbeit und die Ankündigung des Bundesrates, die Zusammenarbeit mit der EU neu zu regeln, gibt Anlass, die Lebensbedingungen in der Schweiz unter die Lupe zu nehmen. Wie präsentiert sich die Schweiz heute und wie soll das Leben in fünfzig und mehr Jahren aussehen?


Die politische Schweiz heute

Die Selbstbestimmung ist in der Schweiz, durch die direkte Demokratie, weitgehend erfüllt. Allerdings ist die ausländische Wohnbevölkerung mit einem Anteil von ca. 25 Prozent der Einwohner und zusätzlich 2 Prozent der 16-17-Jährigen nicht stimmberechtigt und somit von der Mitsprache ausgeschlossen. Andererseits entscheiden 20,2 Prozent, nicht mehr aktiv im Leben stehende Rentner, über das aktuelle und zukünftige Leben der Menschen im Land.


Eine in allen Belangen intakte Umwelt anzustreben, ist für jede Landesregierung eine unlösbare Aufgabe, insbesondere weil die Mitwirkung der ganzen Weltbevölkerung erforderlich ist. In dieser Situation gilt es beim wichtigsten Kritikpunkt, dem Wirtschaftswachstum zu beginnen. Das Wirtschaftsvolumen stetig zu vergrössern bedeutet mehr Raubbau an Rohstoffen, mehr Beton, weniger Grünflächen, mehr Menschen auf begrenzten Flächen, mehr Personen- und Gütertransporte rund um den Globus und vor allem auch die Vermüllung von Erde und Weltraum. Nach wie vor setzt die politische und wirtschaftliche Elite der Schweiz alle Hebel für ein hohes Wirtschaftswachstum in Bewegung (Zuwanderung, Strassen-, Flughafenausbau).


Die Schweiz verfügt über ausgebaute, soziale Systeme. Sie sind jedoch, bedingt durch den Föderalismus, ineffizient und kompliziert in der politischen Lenkung. Die Schwachstellen sind bekannt, und Reformbemühungen sind im Gange. Hingegen sind keine Lösungen, die die politischen Entscheidungshürden durchlaufen könnten, in Sicht.


Die medizinische und psychologische Versorgung ist gut aufgestellt. Die stete, signifikante Kostensteigerung treibt die untere Mittelschicht jedoch Schritt für Schritt in die Armut. Eine Kurskorrektur ist dringend erforderlich.


Menschen sind gerne Mitglied in einem Land oder einer Vereinigung, die hohes Ansehen geniessen. Durch verschiedene Vorkommnisse ist das positive Ansehen der Schweiz, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis, abhanden gekommen. Ein unbegründetes hohes Preisniveau für Leistungen, die sich in der Qualität nicht abheben, wirkt sich ebenso negativ aus. Zudem zeigen die „schwächelnden“ Nationalfeiern, dass nur ein bescheidener Bevölkerungsanteil von Nationalstolz erfüllt ist. Der Schweiz fehlt ein Profil mit international beachteten Besonderheiten, auf die man stolz sein kann. Toblerone oder Militärmesser sind für die Menschen innerhalb und ausserhalb des Landes zu unbedeutend, als dass sie der Schweiz ein positives Image verpassen könnten.


Die Vermögensdelikte und Gewaltstraftaten sind in der Schweiz in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Im internationalen Sicherheitsindex rangiert die Schweiz auf Rang 130 mit einem Wert von 75,3. Sie liegt damit besser als alle EU-Staaten, Deutschland Rang 98 (61,96), Österreich Rang 119 (72,35).

Die Schweizer Justiz steht in folgenden Punkten in der Kritik:

  • Bundesrichter müssen formal nicht einmal Jura studiert haben, zwingend ist hingegen die Mitgliedschaft in einer Partei. Um sich die Parteiunterstützung für die Wiederwahl nach 6 Jahren zu sichern, ist die Unabhängigkeit nicht gewährleistet.
  • Die obersten Gerichte sind permanent überlastet. Zwischen Anklageerhebung und erstinstanzlichem Urteil vergeht teilweise über ein Jahr – über 100'000 offene Fälle.
  •  Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist, im Gegensatz zu den Nachbarländern, parlamentarisch eingeschränkt.
  •  Aus Kostengründen ist der Rechtsweg für Normalverdiener praktisch ausgeschlossen. Bei 90 Prozent der Strafverfahren wird deshalb kein ordentliches Rechtsverfahren durchgeführt, sondern direkt ein Strafbefehl ausgestellt.
  •  Ein kollektiver Rechtsschutz, bei einer Vielzahl von Geschädigten, existiert nicht.


Kein europäisches Land hat anteilmässig so wenig Eigenheim-Besitzer wie die Schweiz. 57,5 Prozent der Bevölkerung ist auf eine Mietwohnung angewiesen. Entsprechend bedeutsam ist diese Kostenposition für die Bevölkerung. Trotzdem schafft es die Politik nicht, für soziale Verträglichkeit zu sorgen. Obwohl die eingerichtete Mietpreisbremse unwirksam ist, sieht weder die Regierung noch das Parlament die Notwendigkeit einer Nachbesserung. Dass Altbauwohnungen, bei denen Grundstückpreise und Baukosten Bruchteile heutiger Erstellungskosten betragen, ohne entsprechende Gegenleistungen, auf das gleiche Mietpreisniveau der Neubauten angehoben werden können, lässt jeden glaubwürdigen Schutz der Bevölkerung vor ausbeuterischen Machenschaften vermissen. Bedenklich ist auch, wenn die Hälfte der an Bedürftige ausgerichtete, mit Steuergeldern finanzierte Sozialunterstützung, über den Mietzins, direkt den Vermögenden zufliesst, während der Sozialhilfeempfänger davon lediglich 50 %, zur Bestreitung seines ganzen Lebensunterhalts, erhält.

 
Wer in der Schweiz verheiratet ist, bezahlt mehr Steuern als unverheiratet. Ein alter Zopf, den das Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig verurteilt hat und demnach abgeschafft gehört.


Mit der Eigenmietwertbesteuerung werden in der Schweiz Steuern auf ein nicht vorhandenes Einkommen eingezogen. Schon jahrelang wird über die Abschaffung dieser weltweit einzigartigen Kuriosität diskutiert, ohne Fortschritte zu erzielen.


Dem Bundesrat, dem Parlament und den Parteien sind diese Missstände bestens bekannt, stehen sie doch seit Jahren auf den Pendenzenlisten. Dass im Bundeshaus zu Bern die politischen Geschäfte ohne zeitlichen Druck über Jahre hinweg zwischen Bundesrat, Parlament, Kommissionen, Vernehmlassungen und Parteiei hin und hergeschoben werden, mag vor 170 Jahren, als der Parlamentsbetrieb geschaffen wurde, den Bedürfnissen entsprochen haben. Heute aber fordert der rasante gesellschaftliche Wandel ein schnelles Agieren, um nicht links und rechts überholt zu werden. Viele früher unbedeutende Länder zeigen beispielhaft, was machbar ist. Ein Treten an Ort wird von der modernen Einwohnerschaft nicht goutiert und äussert sich in einer steigenden Aggressivität der Regierung gegenüber. Soll der Glaube an eine gut funktionierende Landesregierung nicht weiter Schaden nehmen, muss von Regierung und Parlament auf ein rasches, klares und transparentes Handeln umgestellt werden. Eine auf eine Vision fokussierte, handelnde Regierung ist zur Lösung zukünftiger Brennpunkte unabdingbar.

Vier grundsätzliche Vorgehensweisen stehen zur Auswahl:
  • Den Regierungsbetrieb in der gewohnten Art und Weise weiter führen, mit Abwarten, wie sich die Beziehung zur EU entwickeln.
  •  Sich den Bedingungen auf dynamische Übernahme von EU-Rechten, beugen und sich der EU annähern, mit absehbarer EU-Mitgliedschaft.
  •  Langfristig konsequent auf Selbstbestimmung setzen.
  •  Wenn die EU die wirtschaftliche Zusammenarbeit ohne politische Zugeständnisse verweigert, wären Handelsverträge mit den USA, China oder anderen politischen Blöcken denkbar. Eine Variante, die hier nicht weiter beachtet wird, die aber durchaus spannende Effekte hervorbringen würde.

 

Das will der Bundesrat

Nachdem der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU vor drei Jahren abgebrochen hat, ist er nun bemüht, diese neu aufzunehmen und innerhalb eines Jahres zu neuen Verträgen mit der EU zu kommen. Der Bundesrat erachtet es für die Schweiz als entscheidend, die wichtigsten bestehenden Abkommen zu erneuern und die drei Themen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit neu aufzunehmen. Zudem hat er sich zum Ziel gesetzt, mit erheblichen Geldbeiträgen, den Schweizer Hochschulen wieder vollen Zugang zum Forschungsprogramm der EU zu verschaffen.


Das will die EU

Im Zentrum Europas gelegen ist die Schweiz geopolitisch für die EU bedeutsam - Verkehr, Energie, Arbeitsmarkt, Warenmarkt. Die EU ist, nach Äusserungen des EU-Verhandlungsführers, Maros Sofcavic, deshalb daran interessiert, wirtschaftlich, politisch und sozial mit der Schweiz exzellente Beziehungen zu haben. Im Klartext: Die Schweiz soll weitgehend so funktionieren, wie es die Mitgliedstaaten untereinander tun, wobei beim freien Personen- und Warenverkehr die gleiche Rechtsgrundlage gelten muss. Die EU ist sich bewusst, dass der Status Quo der Schweiz Vorteile beschert, die selbst viele EU-Mitgliedsländer nicht haben. Dies bewirkt innerhalb der EU Konfliktpotential, das mit der Annäherung - Abbau der Privilegien - beseitigt werden soll. Das geht auch aus einer Aussage der deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock hervor: „Es darf zukünftig keine Abstriche am Wertefundament der EU geben“.


Obwohl nur von Annäherung die Rede ist, beinhalten die Forderungen der EU eine Verzahnung von Politik und Justiz, die im Widerspruch zur verfassungsmässigen Unabhängigkeit der Schweiz steht. Eine Verzahnung, die eine spätere Aufkündigung der Vereinbarungen praktisch verunmöglicht und in absehbarer Zeit – mit fortgesetztem Druck - unausweichlich zur EU-Mitgliedschaft führt.


Was wünscht sich die Schweizer Bevölkerung?

Wie soll das Leben der Menschen innerhalb der Schweizer Grenzen in fünfzig und mehr Jahren aussehen? Kann/soll die Schweiz in allen Teilen politisch selbst bestimmend sein, also sich keiner Grossmacht zuwenden und nur bilaterale oder multinationale, jederzeit aufkündbare Wirtschaftsverträge anstreben? Ein Bestreben, das mit den grossen Weltmächten nicht immer möglich sein wird, weil die Schweiz für diese zu unbedeutend ist. Unsere weltweiten Entwicklungsmöglichkeiten können dadurch erhebliche Einschränkungen erfahren.


Der Wegweiser in die Zukunft

Um als unabhängiger, neutraler Staat eine angesehene Position in der Weltgemeinschaft einzunehmen, muss die Bundespolitik Mittel und Wege finden, die hängigen Regierungsgeschäfte zu lösen. Lässt sich aber in der Schweiz eine Persönlichkeit finden, die mit dem Ausspruch „Wir wollen im Zufriedenheitsranking in die vordersten Positionen zurückkehren“ voranschreitet und die Bevölkerung hinter sich zu vereinen vermag? Eine kaum lösbare Aufgabe, denn die politischen Prozesse lassen markante Reformen nicht zu. Das über Jahre gefestigte, politische Gefüge, angeführt vom hoch gehaltenen „Kollegialprinzip“, zeigt sich dermassen unflexibel, dass an einen Gewinn bringenden, neutralen Alleingang der Schweiz nicht zu denken ist.


Wohl deshalb sieht der Bundesrat in der Annäherung an die EU die Lösung. Das Regieren würde einfacher und besser, denn die nötigen Fortschritte würden der Schweiz zugeführt. Gesetzesbestimmungen übernehmen, ohne bei der Gesetzgebung mitzuwirken, ist allerdings das Dümmste, was einer direkten Demokratie zugemutet werden kann. Es ist daher unangebracht, dem Bundesrat ein Verhandlungsmandat zu erteilen, solange die EU nicht bestätigt, dass sie die Schweiz als Volksdemokratie und die schweizerische Volksabstimmung als gesetzgebendes Entscheidungsorgan garantiert.


Wie das Leben in der Schweiz in fünfzig und mehr Jahren aussehen soll, wurde bisher öffentlich nicht diskutiert, geschweige denn, konnten die Stimmbürger darüber entscheiden. Es ist daher abwegig, mit der EU über die Zukunft der Schweiz zu diskutieren. Eine solche Diskussion muss vorgängig landesintern stattfinden und die Eckpfeiler für die Zukunft des Landes müssen in der Bundesverfassung verankert werden. Soll die politische Vereinigung mit einer Grossmacht, unter Abtretung von Entscheidungsrechten, angestrebt oder untersagt bleiben – Aufhebung der Neutralität? Soll die direkte Demokratie, also die direkte Mitsprache bei Entscheiden aller politischen Ebenen, ganz oder teilweise aufgehoben und durch andere Entscheidungsträger ersetzt werden? Diese Fragen müssen nicht mit der EU sondern mit der Bevölkerung diskutiert werden. Ohne diese Weichenstellung mit der EU in Verhandlungen zu treten, ist Unsinn. Frühere Verhandlungen sind genau daran gescheitert, dass sie nicht auf den Volkswillen abgestützt waren.


Mit der Zustimmung zum Verhandlungsmandat besiegeln die Stimmbürger die automatische Übernahme von EU-Rechten und machen damit den Weg frei für die EU-Mitgliedschaft. Wer diesen ersten Schritt mit dem Gedanken tätigt, es könne bei negativen Auswirkungen immer noch der Weg zurück in die Unabhängigkeit eingeschlagen werden, muss sich bewusst sein, dass in einem solchen Fall unsere Glaubwürdigkeit als Gesprächspartner für lange Zeit in Verruf geraten würde. Die Zustimmung zu den Bilateralen III bedeutet ein JA zum Beitritt in die EU. Wenn nun aber die zukünftige Mitgliedschaft praktisch beschlossen wird, wäre es sinnvoll, die Mitgliedschaft unmittelbar in Angriff zu nehmen, als noch Jahre lang halbherzige Zwischenlösungen zu verhandeln und anzuwenden.


Was ändert sich bei einem EU-Beitritt?

Wie die Zukunft für die Schweiz innerhalb der EU aussehen würde, lässt sich anhand der Situation in Österreich aufzeigen.


Ein Vergleich der Bundesfinanzen zeigt zwischen dem EU-Mitglied Österreich und der Schweiz keine einschneidenden Unterschiede. Dass die Schweiz tiefere gesamte Bundesausgaben aufweist, ist darin begründet, dass einzelne Aufgabenbereiche von den Kantonen ausgeführt werden. Das geht aus den gesamten Staatsausgaben hervor, die für beide Länder beinahe gleich gross sind und damit ausdrücken, dass die aufzutreibenden Steuereinnahmen zirka gleich gross sind. Auf einem gleich hohen Niveau wie in der Schweiz liegen in Österreich auch die Sozialausgaben. Vergleichbar sind zudem die Ausgaben für Recht und Sicherheit, Militär, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Forst und Landwirtschaft. Bereiche, die zu den wichtigsten Staatsaufgaben zählen.


Bundesfinanzen in Mio.
 

Schweiz

Österreich

Einwohner 2023  [Mio]

8,796

9,11

     

 

Fr.  €

Ausgaben Gesamstaat

258'100

237'757

Ausgaben Bund

89'700

123'488

Recht und Sicherheit

6'900

11'480

Militär

5'670

4'015

Arbeit

 

9'469

Soziales und Konsumentenschutz

29'300

5'884

Renten

29'465

Gesundheit

324

3'249

Familie und Jugend

 

8'841

Bildung

8'373

11'517

Wissenschaft+Forschung

8'370

7'333

Kunst und Kultur

626

669

Wirtschaft

316

3'250

Mobilität Strasse,

3'240

2'211

Mobilität Schiene

8'560

5'830

Land-, Forst-, Wasserwirtschaft

3'600

3'074

Klima, Umwelt

1'700

3'834

Energie

5'820

Beziehung zum Ausland

3'770

 

Beitrag an die EU (Netto)

568

1'364

 

Österreich lieferte im Jahre 2020 3,3 Mia. € an die EU. Bedingt durch den Brexit wurde dieser Betrag auf 3,8 Mia. erhöht. Davon flossen 2,436 Mia. € an Infrastruktur Förderbeiträgen zurück, sodass eine Nettozahlung von 1,36 Mia. € resultierte. Dieser Beitrag dürfte infolge der Osterweiterungen und infolge der Zentralisierung weiterer Aufgaben nach Brüssel weiter ansteigen.


Ein häufig genanntes Vergleichskriterium ist die Arbeitslosigkeit. Im Jahre 2022 betrug die Arbeitslosenquote gemäss ILO in Österreich 4,8 Prozent, in der Schweiz 4,3 Prozent.


Der Vergleich der Staatsfinanzen zeigt weder für die Bürger Österreichs noch für diejenigen der Schweiz entscheidende Vorteile oder Nachteile. Hingegen profitieren die EU-Bürger von wertvollen Konsumentenrechten. Die neuen Technologien erfordern auf dem Konsumentenmarkt, betreffend Sicherheit und Zuverlässigkeit als auch zum Schutz vor Betrügereien, gesetzliche Regeln. Während die EU dieser Aufgabe fortlaufend nachkommt und zweckmässige Bestimmungen erliess, schafft es die Schweizer Politik wiederum nicht, auf diesem neuzeitlichen Aufgabenfeld zweckdienlich zu handeln.

Davon profitieren die EU-Bürger:

  • Niederlassungs- und Gewerbefreiheit sowie den Wohnort europaweit wechsel wie im eigenen Land.
  •  Sicherheitsbestimmungen für viele Industriegüter.
  •  Keine Roaming-Gebühren innerhalb EU, Entschädigung bei Flugverspätungen, Rücktritte bei Haustürgeschäften und Internetbestellungen, einheitliche Ladegeräte.
  •  Zweijährige Garantiezeit für technische Produkte, zweiwöchiger Umtausch von Interneteinkäufen ohne Begründung.
  •  Freie Wahl und einfacher Wechsel des Energieanbieters
  •  Einheitliche Währung im Euro-Raum
  •  90 Prozent des EU-Haushalts kommen direkt den Bürgern, Regionen, Kommunen und Unternehmen in der EU zugute (Landwirtschaft, Infrastrukturen, Forschung).
  •  Schutz vor den Machenschaften der grossen Internet-Unternehmen.
  •  Schutz vor aller Art von Sonderzöllen der Lieferländer.
  •  Limitierung der TV-Werbung auf 12 Minuten pro Stunde.
  •  Exklusive Senderechte der EU-Staaten bei Grossveranstaltungen als Schutz gegen die Kommerzialisierung der Grundversorgung.

    Zwei Drittel der EU-Bürger sind davon überzeugt, dass ihr Land von der EU-Mitgliedschaft profitiert. Das könnte auch für die Einwohner der Schweiz zutreffen. Die Trägheit der Schweizer Bundesregierung würde allerdings nicht beseitigt, weil die Bundesaufgaben weiterhin durch die Bundesregierung zu bewältigen sind. Ein EU-Beitritt würde einen Rahmen mit markanten Vorteilen für die Einwohner bringen. Der Zufriedenheitsrapport bestätigt das eindrücklich. Die Stimmbürger würden zwar weniger zu Abstimmungen gerufen, demgegenüber würden sie international nicht mehr als Mitglied eines erpressbaren Kleinstaats - da in vielen Bereichen empfindlich von Ausland abhängig - sondern als Mitglied einer bedeutenden Gemeinschaft gesehen.

Wir bauen die Lebenswelt unserer Kinder

Mit der anstehenden Weichenstellung gestalten wir die Lebenswelt unserer Kinder. Stimmbürger, die den Nachkommen ein natürliches, menschliches Land hinterlassen wollen, müssen mit mutigen Reformen Neuland betreten. Sie verhindern damit den weiteren Abstieg in die Mittelmässigkeit. Veränderungen zulassen ist der einzige Weg, Verbesserungen zu erzielen.

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