Aggression ist eine Art Verhalten, bei dem anderen Menschen physisch oder seelisch aber auch Tieren, Pflanzen oder Gegenständen ein Schaden zugefügt wird.

Aggression ist, wissenschaftlich bewiesen, keine angeborene menschliche Eigenschaft. Es muss also ein Auslöser von aussen die Aggression im Menschen herbeiführen.

Einschränkung der Handlungsfreiheit, Bestrafung oder mangelnde Akzeptanz im sozialen Gefüge bieten Nährboden und Zündstoff für Wut und Aggressionen. Die ungleiche Verteilung irdischer Güter ist mit Ursache heutiger Aggressionen, die sich beispielsweise auch beim Flüchtlingswesen bekunden.

Das Gefühl der Ausgrenzung ist für jedermann eine schmerzhafte Empfindung und sehr häufig die Ursache von aggressivem Verhalten. Die amerikanische Neuropsychologin Naomi Eisenberger fand heraus, dass Demütigung oder Armut genauso empfunden und mit Aggression beantwortet, wie wenn körperliche Gewalt zugefügt wird. Ein gewisses Mass von Ungleichheit wird toleriert. Jenseits einer gewissen Grenze wird die Ungleichverteilung der Ressourcen jedoch als schmerzhaft erlebt.

Wohin auch immer die Aggression gerichtet ist, es gilt: Je mehr eine gesellschaftliche Ordnung die Individualität ihrer Mitglieder missachtet, desto mehr destruktive Aggression bringt sie hervor. In der Demokratie werden, bedingt durch die Komplexität des Weltgeschehens, zunehmend in den Regierungen Beschlüsse gefasst, deren negative Auswirkungen auf die Bevölkerung die Volksvertreter nicht überblicken oder nicht zur Kenntnis nehmen. Selbst die Demokratie wird dadurch zum Verursacher von Aggression. Sie versucht, analog Diktaturen, mit Rechtfertigungen, Kampagnen und sogar mit Machtausübung entstandenen Unmut zu ersticken, was zu neuer, verstärkter Aggression führt.

Aggressives Verhalten ist auch in Familien, Kindergärten, Schulen und Arbeitsplätzen an der Tagesordnung und äussert sich dort in wiederholter, psychischer Gewalt an einem Opfer. Ein Grund für scheinbar unnötige Aggression kann in der Kindheit liegen. Kinder, die keine tragfähige Beziehung zu ihren Eltern oder einer präsenten Bezugsperson haben, leben im Zustand der permanenten Ausgrenzung. Eine solche Situation ist ein Risikofaktor für spätere aggressive Verhaltensstörungen.

Neben Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum hat die Aggression in den elektronischen Medien rasch an Ausmass und Dramatik zugenommen. Die „Strassenschlachten“ mit Personen- und Sachschaden haben ihre Ursache weitgehend in den sozialen Unterschieden und in der abgehoben empfundenen auf wirtschaftliche Gesichtspunkte ausgerichtete Politik. Eine kurzfristige Abhilfe ist undenkbar. Hingegen lassen sich Persönlichkeitsverletzungen in den elektronischen Medien vergleichsweise einfach unterbinden.

 

Weit verbreitet sind Diffamierungen unter Kindern und Jugendlichen. Belästigungen oder gar Tätlichkeiten werden nicht mehr auf der Gasse, sondern versteckt in der Anonymität im Internet, ausgetragen. Öfters sind Persönlichkeitsstörungen bis hin zu ernsthaften Erkrankungen oder gar Selbstmorden die Folge. Die überbordenden Verunglimpfungen in den sozialen Medien haben zudem die Konsequenz, dass vielerorts nicht mehr das gesagt wird, was gesagt werden sollte, da mit Hasstiraden und persönlichen Angriffen gerechnet werden muss. Ein für einen Rechtsstaat unhaltbarer Zustand! Während es für körperlichen Schaden selbstverständlich ist, den Schadenverursacher gesetzlich zu belangen. Fehlt eine entsprechende Gesetzgebung für seelische Schäden. Durch die rasche Verbreitung der sozialen Netze überrascht, hat die Politik nicht Schritt gehalten, diese Gesetzeslücke zu schliessen.

Ein solches Gesetz könnte an den Tatbestand Beamtenbeleidigung angelehnt werden, wo bereits geregelt ist welche Ausdrücke zwischenmenschlich als anständig und tolerierbar gelten. Hass- und Beschimpfungs-Nachrichten müssen der Polizei gemeldet werden können. Diese muss in einem einfachen Verfahren Ordnungsbussen verhängen können. Das Bussgeld wird über den Netzbetreiber eingezogen. Dieser wiederum kann, analog den Mobile-Gebühren, das Geld beim Kontoinhaber einfordern. Kann der Netzbetreiber das Bussgeld beim Urheber nicht eintreiben, kann er den Netzzugang sperren. Auf diesem Weg lässt sich der Bevölkerungsschutz und eine Erneuerung der Umgangsformen, ohne grosse technische oder politische Klimmzüge, wirkungsvoll bewerkstelligen.

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