Impferztifikat

In Sachen Informatik hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren deutlich versagt und hunderte von Millionen Franken in den Sand gesetzt, anstelle von zweckdienlichen Lösungen hervorzubringen. Das letzte Beispiel, SwissCovid App hat den angedachten Zweck nie erfüllt, liegt kaum ein Jahr zurück.


Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass Misserfolge weiterhin der Fall sein werden. Ursache könnte sein, dass das Bundesamt für Informatik dem Finanzdepartement unterstellt ist, die oberste Führungsebene sich deshalb mit Finanz nicht aber mit Informatik auskennt.

Gegenwärtig laufen die Projekte Impfzertifikat und e-ID. Analog der Pandemiebekämpfung entwickelt die Politik einen Länderwettstreit, welches Land als erstes über ein „digitales Zertifikat“ verfüge. Im Stil von Silicon Valley werden unerprobte und entsprechend fehlerhaften Apps auf den Markt geworfen, bevor klare Ziele und Anforderungen formuliert und notwendige organisatorische Massnahmen angedacht sind. Die resultierende Unordnung bei der Umsetzung konnte in den vergangenen Monaten ausgiebig beobachtet werden.

Rätselhaft ist, weshalb die Schweiz mit der EU einen Schulterschluss vollzog. Alle Länder ausserhalb der EU stehen vor der gleichen Situation, werden sich jedoch kaum in das EU-System integrieren lassen. Die EU aber auch die Schweiz werden damit leben müssen, dass Bürgern aus beliebigen Ländern, aufgrund eines länderspezifischen Impfdokuments, Einlass gewährt werden muss. Offensichtlich verkennt der Bundesrat die Problematik, die mit einem derartigen europaweiten Datenaustausch resultiert. Werden doch unsere persönlichen Daten europaweit auf allen Computern zugreifbar, die mit der Pandemie in irgend einer Form in Berührung stehen, nämlich bei Gesundheitsämtern, Grenzkontrollen, Arztpraxen, Apotheken, Spitäler, Forschungsinstitute, öffentliche Verkehrsmittel, Museen, Messen, Sport- und Musikveranstaltungen? Wie bietet der Bundesrat gewähr, dass auf Verlangen der EU die Datensätze zukünftig nicht mit beliebigen weiteren persönlichen Informationen ergänzt werden, z.B. Kontaktdaten, Verwandtschaften, Gefährderhinweise, Bewegungsprofile, Bankverbindungen, persönliche Interessen weitere Gesundheitsdaten - ein entsprechendes Datenschutzgesetz fehlt? Wie wird europaweit vorgegangen, wenn Daten durch Hacker in die Öffentlichkeit gelangen und wer ist haftbar?

Der Bundesrat täte gut daran, mit einer pragmatischen Lösung die globalen Entwicklungen abzuwarten und sich diesen anzuschliessen.

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