137 Staaten und Gebiete arbeiten, im Rahmen multilateraler Verhandlungen (OECD, G20), an internationalen Steuerregeln, um die gegenwärtig praktizierten Steuervermeidungen zu unterbinden. Grosse international tätige Unternehmen sollen künftig ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften – und nicht mehr nur dort wo der finanzielle Hauptsitz ist.

Bei diesen Verhandlungen geht es um die grundsätzliche Frage, welche Länder haben Anrecht auf die Steuern multinationaler Unternehmen und wie sollen die Steuern nach Ländern abgegrenzt und eingezogen werden. Dabei sollen auch jene Länder ein Anrecht auf die Steuern haben, in denen die Produkte der Unternehmen verkauft und konsumiert werden. Zusätzlich soll eine globale Mindeststeuer eingeführt werden. Mit diesen Massnahmen könnte das globale Körperschafts-Steueraufkommen um bis zu 4 Prozent bzw. 100 Milliarden USD jährlich gesteigert werden. Weitere 100 Milliarden USD könnten nach den Plänen für faire, internationale Steuerregeln den Marktstaaten zugeordnet werden.

Da diese Pläne für grosse Länder von eminenter Bedeutung sind, muss kurzfristig mit internationalen Beschlüssen gerechnet werden. Für die Schweiz sind massive Auswirkungen der Unternehmensbesteuerung mit schwerwiegenden Steuerausfällen, beispielsweise in der Pharmaindustrie, die Folge. Den gegenwärtigen Status zu verteidigen ist jedoch nicht dienlich, wird doch mit diesem Vorhaben der unsäglich Steuer Konkurrenzkampf mit schwarzen und grauen Listen beseitigt und die Missgunst und Spannungen unter den Ländern werden abgebaut. Auch werden die Unternehmen zukünftig ihre gerechten Steueranteile bezahlen. Die Schweiz kann für das Land ein günstiges Ergebnis erwirken, indem sie den kaum aufhaltbaren Änderungsprozess aktiv mitgestaltet. Dies erfordert, die Standortvorteile und das Steuerwesen, ausgerichtet auf die zu erwartenden Beschlüsse, zu überdenken und neu zu gestalten. Ausgerichtet auf die Lösungsansätze kann die Schweiz mit Vorschlägen zielgerichtet auf die Verhandlungen einwirken, zum Vorteil des Landes. Es gilt Lösungen für folgende Themenkreise zu entwickeln:

  • wie werden nicht multinationale Unternehmen besteuert?
  • soll aufgrund von Gewinn oder Umsatz besteuert werden? Was für ein Gewinn ist bei Produkten, die in mehreren Ländern produziert wurden, massgebend?
  • die Anzahl Unternehmen, mit denen Steuern abzurechnen sind, steigt massiv (viele Einzelpositionen, nicht wie bisher hohe Beträge von Grosskonzernen).
  • wie werden die Umsätze/Gewinne eines steuerpflichtigen, ausländischen Unternehmens erfasst?
  • wie funktioniert ein Rechtsverfahren mit einem ausländischen Steuerpflichtigen?
  • wird die Steuer bei einem Händler oder beim Hauptsitz erhoben
  • wie wird Doppelbesteuerung von Produkten verhindert (Produkte von Siemens, die Amazon in der Schweiz verkauft)


Mit den vorhandenen und funktionierenden Grenzkontrollen hat die Schweiz, im Gegensatz zu den EU-Ländern beste Voraussetzungen für praktikable Lösungen.


Da die Wertschöpfung der multinationalen Unternehmen in der Schweiz eher gering ist, muss sich die Schweiz vor allem für die Steuern auf dem Absatzmarkt (Produkte und Dienstleistungen) stark machen. Es gilt, die Umsätze ausländischer Unternehmen in der Schweiz konsequent zu erfassen und aufgrund der ausgewiesenen Gewinne die Steuern abzuführen.

Sollte dieses Projekt scheitern, drohen Alleingänge mit Protektionismus und bedrohlicher Entwicklung der Finanzvermögen. Die Schweiz muss diese Initiative zur Wiederherstellung von Stabilität und Sicherheit im internationalen Steuersystem und zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Überschneidungen bei der Steuererhebung aktiv mitgestalten. Sie kann sich Vorteile verschaffen, wenn sie bereits heute Standortvorteile entwickelt.

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