Filmschaffen Schweiz

Ob sich eine Ausweitung der Filmförderung aufdrängt, ist anhand von Zweck und Nutzen zu beurteilen. Unterstützungsbeiträge können den Zweck verfolgen, einen Wirtschaftszweig zu fördern, um Arbeitsplätze zu schaffen, oder aber der Focus kann auf die Produktion von Kulturfilmen mit Bezug zur Schweiz gerichtet sein.

Die Abstimmungsunterlagen geben diesbezüglich keine Auskunft, sodass die Gelder wohl, nach freiem Ermessen der Verwaltung, in beide Töpfe fliessen.

Nicht überlebensfähige Wirtschaftszweige mit Subventionen am Leben zu erhalten, widerspricht unserer Wirtschaftsordnung. Zuschüsse werden lediglich als Starthilfe oder zur Überbrückung einer unverschuldeten Notsituation zugesprochen. Beides steht hier nicht zur Diskussion. Die heutigen Subventionen an die Filmschaffenden, von über 100 Millionen Franken, sind demnach ausschliesslich dem Schaffen von Filmen mit Schweizer-Bezug zuzuführen. Die Summe liegt in einer Grössenordnung, die durchaus die Produktion mehrerer, hochwertiger Filme mit nationalem Bezug erlaubt und damit die Bedürfnisse des Landes grosszügig abdeckt. Zudem lassen sich bei überzeugenden Projekten stets zusätzliche finanzielle Mittel beschaffen, beispielsweise von Stiftungen und Wirtschaftsunternehmen.

Streamingdienste zur Abgabe von Umsatzprozenten zu verpflichten, ist eine versteckte, zusätzliche Besteuerung. Streamingdienste bezahlen, wenn sie Gewinn erwirtschaften, auf ordentlichem Weg gesetzlich festgelegte Steuern. Einer zusätzliche Bundessteuer entspringt einer willkürlichen Geldbeschaffung. Eine solche kann, mit gleichen Argumenten, bei jedem Wirtschaftszweig eingeführt werden und führt zu einem Wildwuchs im Steuerwesen.

Gemäss Schätzungen des Bundesrates sollen, durch die Investitionspflicht ausländischer Fernsehsender, dem Schweizer Filmschaffen 18 Millionen Franken zufliessen. Dieser vergleichsweise kleine Betrag steht in keinem Verhältnis zu den administrativen Aufwendungen bei den Fernsehsendern, bei der Bundesverwaltung und in der Filmwirtschaft.

Dass die Schweizer Bundesregierung Gesetze schafft, die Medien dazu verpflichten, ihren Filmkatalog mindestens zu 30 % mit Titeln europäischen Ursprungs zu befüllen, erstaunt. Den Medien vorzuschreiben, was sie auf dem Markt verbreiten dürfen, ist aus kommunistischen Ländern bekannt. Schwenkt die Landesregierung auf derartige Machenschaften ein, müssen wir damit rechnen, dass zukünftig auch Musikstücke oder Zeitungsartikel zensiert werden. Dieses politische Ansinnen passt in keiner Weise in unsere Gesellschaftsordnung und ist klar abzulehnen.

Das Gesetz besagt, bei den 30 % europäischen Pflichtfilmen, weder etwas über die Art und Qualität dieser Filme, noch ist näher umschrieben, was unter europäischen Filmen zu verstehen ist. Müssen diese in europäischen Studios gedreht sein, muss das Drehbuch europäischen Ursprungs sein oder muss die Produktion mit europäischen Geldern geschehen? Die schwammige Formulierung führt zu Rechtsunsicherheit und zu steten juristischen Abklärungen. Nicht auszuschliessen, dass die Juristenschaft der grösste Profiteur dieses Gesetzes ist. Auch wird das Gesetz unter diesen Umständen, bedingt durch Schlupflöcher, den Zweck erfahrungsgemäss weitestgehend verfehlen.

Die Abstimmungsvorlage ist vor allem auch deshalb zu verwerfen, weil mit guten Leistungen, sei es beim Film, beim Theater, bei der Musik oder im Unterhaltungssektor bei guten Leistungen Geld, viel Geld zu machen ist. Eine ganze Reihe im Ausland angesehene Schweizer Künstler sind der Beweis dafür.

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