Seit die Medizin in der Lage ist, Organe zu verpflanzen und damit die Lebensqualität erkrankter Menschen zu verbessern oder sie gar vor einem drohenden Tod zu bewahren, wächst die Nachfrage nach Organen.

Gegenwärtig sind es vor allem Nieren, aber auch Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. In absehbarer Zeit dürften weitere Organe gefragt sein, möglicherweise sogar ganze Körperteile.


Viele Menschen fühlen sich beim Gedanken schauerlich, ein oder mehrere Organe könnten dem eigenen Körper entnommen werden und im Körper eines anderen Menschen weiter leben. Sie lehnen daher eine Organentnahme ab, mit der Konsequenz, dass Menschen sterben, denen mit einer Organspende geholfen werden könnte. Um dieser Kehrseite zu begegnen, sind mehrere Länder zur „Widerspruchsvariante“ übergegangen. Alle Einwohner eines Landes gelten als Spender, solange sie nicht mit einer gegenteiligen Aussage das Recht auf den eigenen Körper geltend machen und die Organentnahme verweigern.


Bundesrat und Parlament möchten sich diesem Trend anschliessen und die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Mit dem Einbezug der Angehörigen in die Entscheidung einer Organentnahme weicht der Bundesrat das Gesetz auf und bringt das Argument ins Spiel, wenn sich der Patient nicht geäussert habe, könnten die Angehörigen immer noch die letzte Entscheidung treffen. Das allerdings ändert nichts an der Tatsache, dass der Betroffe selber nicht gefragt wurde und andere Personen über seinen Körper verfügen. Konflikte sind auch bei der Frage vorprogrammiert, wer von mehreren infrage kommenden Angehörigen, entscheiden soll. Zudem werden diesen unnötige, seelische Belastungen aufgebürdet.

 
Dass jeder Mensch über seinen Körper selbst bestimmen kann, ist unbestritten. Dass mit der Widerspruchslösung eine rechtswirksame Handlung mit Stillschweigen zustande kommt, kommt einem Rechtsbruch gleich. Gerade in letzter Zeit hat der Gesetzgeber Wert darauf gelegt, dass das Einholen einer Zustimmung unabdingbar ist, als er Hinweise im Internet, auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, als unzureichend festlegte. Mit einem Häkchen soll eine klare Zustimmung erfolgen. Allerdings hat der Nationalrat diesen Grundsatz bereits wieder missachtet, indem er sein Einverständnis zu stillschweigenden Vertragsverlängerungen gab, zum Beispiel bei Mobile Abonnementen. Sollte diese Rechtsauslegung weiter Fuss fassen, ist der Schritt nicht mehr weit, bei zukünftigen Volksabstimmungen die Nichtteilnahme als Ja-Aussage festzulegen.

 
Zentrale Funktion um die Organtransplantation in der Schweiz hat die Stiftung „Swisstransplant“. Neben der wichtigen Drehscheibenfunktion für das gesetzeskonforme Zusammenführen von Spendern und Organempfängern, soll die Institution die Anzahl freiwilliger Spender fördern. Ein Unterfangen, das gehörig misslungen ist. Die Anzahl der Spender blieb in den vergangen fünf Jahren praktisch konstant, eine Onlinespenderliste wurde infolge Sicherheitsmängel gehackt und von den 40 Angestellten (Lohnsumme 150'000 Franken pro Mitareiter:inn) äussern sich mehrere über schlechte Führung und Misswirtschaft. Offensichtlich fehlt es dem Unternehmen an klaren Zielvorgaben und Aufgabenabgrenzungen durch den Bundesrat. Aus Publikationen geht hervor, dass der grösste Teil der Betriebskosten durch Zusammentragen von Zahlen und Erstellen von Statistiken anfallen. Statistiken erstellen ist aber weder als Auftrag formuliert, noch dient es in irgendeiner Form der Sache. Jede Organtransplantation verläuft unter anderen Vorzeichen. Statistische Zahlen sind deshalb nutzlos. Sie fördern weder die Anzahl Transplantationen, noch sind sie zur Qualitätsverbesserung der Operationen hilfreich.

 
Jeder Einwohner ist verpflichtet, einer Krankenkasse anzugehören. Bei der Anmeldung, und jährlich wiederkehrend bei der Abrechnung und Prämien-Mitteilung, muss der Versicherte Entscheidungen über seine Gesundheitsvorsorge treffen, beispielsweise ob er die Zähne mitversichern möchte. Es wäre ein Leichtes, auch die Frage nach der Organspende zu stellen. Der Entscheid des Versicherten könnte codiert auf der Versicherungskarte, mit der sich jedermann bei einem Arzt- oder Spitalbesuch ausweisen muss, vermerkt sein.

Ein entsprechender Auftrag des Bundesrates an die Krankenkassen wird bei diesen keine Begeisterung auslösen, zählen Organtransplantationen mit jahrelangen Nachbehandlungen zu den grössten Kostenpositionen. Mit Einführung der Widerspruchslösung wird die Anzahl der Transplantationen voraussichtlich verdoppelt. Bei durchschnittlichen Kosten von 65'000 Franken bei Nieren- und 230'000 Franken bei Lebertransplantationen resultiert, zusammen mit Herz- und Lungentransplantationen, eine Kostensteigerung von über 100 Millionen Franken jährlich. Kosten, die letztendlich mit steigenden Krankenkassenprämien gedeckt werden müssen. Die Anzahl von Versicherten, die durch staatliche Ergänzungsleistungen (Prämienverbilligung) mit Steuergelder unterstützt werden müssen - gegenwärtig 7,4 % - wird weiter anwachsen.

 
„Swisstransplant“ sieht bei einem positiven Abstimmungsergebnis die Zeit gekommen, ihre Spenderliste, völlig getrennt vom Gesundheitswesen und Krankenkassen, als eigenständiges Gesundheitsinstitution auszubauen. Der falsche Weg! Geben wir dem Bundesrat mit einem NEIN die Chance, die Organtransplantation zielführend neu aufzugleisen. Lehnen wir es ab, auf Anordnung der Politik einen Wirtschaftszweig zu fördern, deren Ziel es ist, immer mehr Körperteile von Mensch zu Mensch zu tauschen und überlassen wir diesen Prozess, mit der Krankenkassenlösung, der Meinungsbildung reifer, demokratischer Bürger.

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