Möchten beide Ehepartner in Vollzeit oder Teilzeit einer Arbeit nachgehen, werden die Kosten für die Betreuung der Kinder so weit von der Sozialversicherung übernommen, als nicht ein Arbeitgeber oder andere Finanzquellen dafür aufkommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Familie. Familien mit ausreichend Einkommen gehen bei dieser Sozialunterstützung leer aus.

Die zur Abstimmung vorliegende Gesetzesänderung sieht diesbezüglich eine Änderung vor, indem wohlhabende Familien durch Steuerabzüge indirekt für die Fremdbetreuung ihrer Kinder Staatsbeiträge erhalten sollen.

Bei Ehepaaren mit Kindern sind gegenwärtig 26 % der Frauen nicht berufstätig. Bundesrat und Wirtschaft streben an, mit Steuerabzügen von Fr. 25'000.- pro Kind und Jahr, mehr Frauen mit Kindern dazu zu bewegen einer Beschäftigung nachzugehen. Ob die Wirtschaft die dafür notwendigen Arbeitsplätze bereitstellen kann, ist fraglich. Ist bei der gegenwärtig stockenden Weltwirtschaft und mit der Digitalisierung eher mit steigenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen.

Frauen werden, gemäss Statistik, überwiegend im Alter von 30 bis 40 Jahren Mütter. Diese Alterskategorie, zudem mit Kinderverpflichtungen im Hintergrund, findet in der Wirtschaft nicht unbedingt Unterschlupf. Der Sache wäre sozial und wirtschaftlich daher besser gedient, wenn die Wirtschaft, abgestimmt auf die konkrete Situation, durch attraktive und gerechte Frauenlöhne die notwendigen Stellenbesetzungen vornehmen würde.

Mit der vorgesehenen Bundesgesetz-Änderung würde bei Familien mit zwei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von 200'000 Fr. (Doppelverdienst), eine Steuerersparnis von Fr. 6'500.- resultieren. Ehepaare, die zusammen ein steuerbares Einkommen von 105'000.- erarbeiten, würden dem gegenüber lediglich mit Fr. 1'922.- beschenkt. In beiden Fällen ist die Sachlage genau gleiche. Beim Mitverdienen der Frau soll die Fremdbetreuung der Kinder durch den Staat mitfinanziert werden. Bei Wohlhabenden wird dabei mit Fr. 6'500.- praktisch ein Au Pair Mädchen finanziert, sodass ihre Kinder, abseits von einer durchmischten Kinderschar, wohlbehütet zu Hause aufwachsen können. Eine ausgeprägte Ungerechtigkeit, zugunsten der Gutverdienenden.

Die Gesetzesvorlage sieht Änderungen an einem längst überholten Steuergesetz vor, bei dem die Höhe der Steuer einzelner Personen vom Zivilstand abhängig ist. Ein Gesetz das beim Bundesrat seit 1984 zur Behebung des Missstandes und zur Anpassung an die vielfältigen, neuen Lebensformen ansteht. Die Abstimmungsvorlage verkompliziert nicht nur das bereits unübersichtliche Steuergesetz, ärgerlicherweise müssen die gleichen Fragen bei der anstehenden Revision zudem erneut behandelt werden.

Die Gesetzesänderung wirkt sich praktisch ausschliesslich auf Ehen mit gehobenem Einkommen aus. Kinder bedeuten Kosten. Bedeutungsvoller ist aber die einzigartige Lebensbereicherung. Bei den betroffenen, wohlhabenden Familien erlauben es die verfügbaren finanziellen Mittel, sich für diese Lebensbereicherung oder für mehr Konsum zu entscheiden.

Bei der Annahme der Vorlage rechnet der Bundesrat mit Steuerausfällen von 380 Millionen Franken. Im Bundeshaushalt müssten diese Ausfälle durch Einsparungen, zum Beispiel im sozialen, schulischen oder militärischen Bereich (Kampfflugzeuge) oder durch Einnahmequellen wie Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Zöllen, ausgeglichen werden. Beides trifft die Minderbemittelten in stärkerem Masse.

Die Abstimmungsvorlage lässt keinen der Allgemeinheit dienenden Nutzen erkennen. Viel eher wird die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet.

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