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„Geniale Menschen sind selten ordentlich, Ordentliche selten genial.“ Albert Einstein

 

 

Dass bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative die bilateralen Verträge durch die Guillotinen Klausel aufgehoben würden, ist eine falsche Panikmache. Die Schweiz ist nicht nur bereit, sondern bestrebt mit der EU zu verhandeln. Die Guillotinen Klausel kommt somit nur zur Anwendung, wenn die EU (alle Gremien und alle Mitgliedstaaten) entscheidet, mit der Schweiz nicht mehr zu verhandeln.


Schon allein die Medienmeldung der EU, sie würde die Verhandlungen beenden und mit der Schweiz keine weiteren Verhandlungen führen, würde weltweit auf Unverständnis stossen und der EU einen Imageschaden zufügen. Dass sie diesen Schritt nicht tun wird, geht auch aus den Verhandlungen mit Grossbritannien hervor, wo die EU diese Drohung mehrfach ausgesprochen, aber bis heute nicht verwirklicht hat. Dass sie mit der Schweiz weiterhin ein friedliches Zusammenleben sucht, liegt auch an den schwerwiegenden Konsequenzen für die EU bei Auflösung der Verträge. Beispielsweise hat die Schweiz im ’Abkommen über den Landverkehr’, auf Verlangen der EU, dieser die Zulassung der Vierzigtönner auf Schweizer Strassen erteilt. Bei Anwendung der Guillotine wäre diese Vereinbarung ungültig. Für die EU würden im Gütertransport, im Zentrum Europas, verheerende Konsequenzen resultieren.


Die EU wird weiterhin das Bedürfnis haben, mit der Schweiz geordnete Beziehungen zu haben. Die bilateralen Verträge und damit das Verhältnisg Schweiz – EU wird daher unverändert weiter laufen. Dabei entspricht es der globalen Entwicklung, dass die Verhandlungen rauher geführt werden.

 

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