Grenzkontrolle

Der Schengenraum erstreckt sich über die meisten EU-Länder sowie über die Länder Norwegen, Island und die Schweiz. Innerhalb dieser Grenzen können sich die Menschen frei bewegen.

Die Länder-Grenzkontrollen sind aufgehoben. Staatsangehörige, die nicht dem Schengenraum angehören, werden an der Aussengrenze durch die jeweilige Grenzpolizei auf die Einhaltung der Einreisebestimmungen kontrolliert.

Zum Schutz der Bürger und der Rechtsordnung arbeiten im Schengenraum Polizei und Justiz bei grenzüberschreitenden Vorkommnissen eng zusammen. Die Staatshoheit bleibt in jedem Fall gewahrt.

Insbesondere bedingt durch die Emigration muss der Schengenraum an der (grünen und blauen) Aussengrenze durch operative Einheiten geschützt werden. Zu diesem Zweck wurde die Frontex gegründet. Das Eingebundensein und die Mitwirkung der Schweiz im Rahmen der Schengen-Dublin-Abkommen ist für die Schweiz, aber auch für die EU, bei der Verbrechensbekämpfung sowie beim wirtschaftlichen und privaten Personenverkehr von eminenter Bedeutung. Der zu leistende finanzielle und personelle Beitrag steht in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Das Stimmvolk ist im Rahmen der Volksabstimmungen vom 15. Mai 2022 aufgerufen, der Aufstockung der Beiträge an die Frontex zuzustimmen. Im Wissen, dass der Schweizer Beitrag in keiner Weise einseitig von der EU diktiert wird, sondern nach einem fairen Verteilschlüssel jedes Land seinen Beitrag leisten muss, kann der Vorlage mit Überzeugung zugestimmt werden.

Bedenken, bei der Frontex handle es sich um eine rechtsfrei handelnde „Grenzpolizei“ kann entschieden entgegengetreten werden, sorgt doch eine, unter Mitwirkung von NGOs, gut organisierte, wirkungsvolle Organisation für die Einhaltung der Grundrechte.

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