Wanderweg

Wem gehören Uferzonen? Laut dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz gilt: Gewässer sind öffentliches Gut. Strittiger Punkt dabei ist, ob der Uferstreifen dazugehört.

Ein Bundesgerichtsentscheid von 2001 bezeichnet Gewässer und Ufer als "unzertrennliche Einheit".


Das Zürcher Planungs- und Baugesetz hält seit 1991 fest, dass See- und Flussufer freizuhalten sind und ihre Begehung zu erleichtern sei. Der Seeuferweg wurde deshalb in den kantonalen und regionalen Richtplänen behördenverbindlich eingetragen. Ins Zürcher Strassengesetz wurden 2014 der Auftrag und die finanziellen Mittel für die Erstellung des Seeuferwegs aufgenommen. Zehn Jahre sind zwischenzeitlich vergangen, aber erst knapp die Hälfte des Uferwegs ist gebaut.


Die zur Abstimmung vorliegende Initiative verlangt von der Kantonsregierung konkret, einen durchgehenden Uferweg bis 2050 zu verwirklichen. Seeanstösser sehen das anders. Sie berufen sich auf den Schutz des Eigentums und wehren sich in unzähligen Fällen auf dem Rechtsweg gegen "Enteignungen".


Beispielsweise hat das Stimmvolk des Kantons Bern entschieden, an allen See- und Flussufern einen Weg entlangzuführen. Obwohl diese Entscheidung 40 Jahre zurückliegt, wird dies noch immer durch zahlreiche private Grundstücke verhindert, weil die Grundstückbesitzer durch alle Instanzen den Seeanstoss verteidigen. Dementsprechend schätzt der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona dieses Vorhaben als nicht realisierbar ein: “ Es gibt reichlich Leute, die genug Geld haben, um dies auf dem Rechtsweg zu verhindern". Lassen sich Volksentscheide in der Schweiz tatsächlich mit genügend Geld zunichtemachen?


Es ist daher nicht erstaunlich, dass geltendes Recht nur schleppend umgesetzt werden kann und mit einem Verfassungsartikel erzwungen werden muss. Zur Verhinderung tragen auch Lokalpolitiker bei, die, unter Missachtung von Bundesgesetz, sich auf die Seite einzelner Steuerzahler schlagen und diese wohlwollend unterstützen. Es ist verwerflich, wenn sich Lokalpolitiker auf die Seite einzelner Steuerzahler stellen und damit den Bürgern den Seezugang verweigern. Vielmehr zählt zu ihren Aufgaben, der Bauherrschaft die Möglichkeiten der Bauordnung aufzuzeigen und Lösungen zu empfehlen.


Die Initianten verlangen unter anderem:

Der Kanton erstellt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden am Zürichsee bis 2050 einen durchgehenden Uferweg, soweit er auf Kantonsgebiet liegt. Sie stützen sich dabei auf das Zürcher Planungs- und Baugesetz, das die Freihaltung des Seeufers verlangt.

Der Uferweg soll möglichst nahe dem Ufer entlang führen. Unberührte und ökologisch wertvolle Ufer sind ungeschmälert zu erhalten. Bei der Erstellung ist dem Natur- und Landschaftsschutz Sorge zu tragen und die Ufer sind ökologisch aufzuwerten.


Seeuferzonen haben gegenüber allgemeinen Grundstücken einen besonderen Stellenwert. Primär haben sie beim Gewässerschutz und bei der Biodiversität eine einzigartige Bedeutung, ist es doch der Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.


Menschen empfinden am Ufer grosser Gewässer Freiheit, Entspannung, insgesamt einzigartiges Wohlbefinden. Nicht umsonst werden von Wohlhabenden grosse Summen bezahlt, um diese Einzigartigkeit für sich persönlich zu sichern. Uferzonen haben auch wirtschaftlich eine ausserordentlich grosse Bedeutung. Ganze Touristenregionen leben davon. Für die Schweiz ist es von höchstem Interesse, die reizvolle Seelandschaft nicht dem privaten Einzelinteresse zu opfern, sondern im Interesse der Allgemeinheit zu nutzen. Kaum vorstellbar, wie Touristenzentren heute dastehen würden, wenn an den See- und Meerufern eingezäunte Villen mit Yachtanleger aneinandergereiht wären, Villen, die zudem nur zeitweise benutzt würden.


Seeufer sind für die Allgemeinheit ebenso bedeutungsvoll wie Berggipfel. Wir lassen es nicht zu, dass beispielsweise die Pilatusspitze als Geldanlage oder als Luxusimmobilie privat genutzt wird. Genau das aber geschieht heute mit den Seeufern.


Für eine hochwertige soziale und wirtschaftliche Nutzung der Seeufer, ist eine ausgewogene Aufteilung auf Naturschutzzonen, Wanderwege, Parks, Schwimmbäder, Kinderspielanlagen, Veranstaltungsorte anzustreben. Bezüglich Veranstaltungsorte sei daran erinnert, dass für Sport und Kulturveranstaltungen vielerorts Seebühnen eingerichtet wurden (Festspielbühne Bregenz). Spezielle Bedeutung sind aber auch luxuriösen Treffpunkten beizumessen, wo sich die internationale Elite treffen kann (Wirtschaftsforum). Derartige, lukrative, belebte „Hotspots“ fördern die internationale, politische, finanzielle und wirtschaftliche Vernetzung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Image der Schweiz.


Jegliche rein, private Nutzung durch einen Familienhaushalt ist durch eine Umnutzung in eine soziale/wirtschaftliche Nutzung zu überführen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Streckenmässig muss mindestens 80 % einen naturbelassenen Charakter beibehalten. Vorzugsweise sind erforderliche Bauten im natürlichen Baustil zu erstellen.


Ein konsequent der Uferlinie folgender Uferweg hat gegenüber einer ganzheitlichen Nutzung einen marginalen Stellenwert. Ein derartiger Fussweg darf den Seeanstoss durchaus in beschränktem Mass verlassen, solange der Weg natürlich und geschützt den Fussgängern vorbehalten ist. Um den Erholungscharakter dieses Fusswegs nicht zu stören, sind Fahrzeuge jeglicher Art von diesem Weg zu verbannen - von Kleinkinder- und Behindertenfahrzeugen abgesehen.


Der zur Abstimmung vorliegende Verfassungsartikel ist schwammig abgefasst. Genügend Schlupflöcher werden es den Juristen ermöglichen, die angestrebten Ziele zu verhindern.

Die einzigartige Seelandschaft wirtschaftlich zu nutzen, fehlt im Initiativtext komplett. Da die Vorlage zudem einzig den Kanton Zürich betrifft, resultiert, abgesehen vom hohen finanziellen und politischen Aufwand, ein zu geringer Nutzen. Eine für das ganze Land bedeutende, zweckdienliche Nutzung der Seeufer erfordert eine eidgenössische Volksinitiative. Eine ideale Chance für die Mitte-Partei, sich zu profilieren und von links und rechts reichlich neue Anhänger zu gewinnen.

 

 

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