Die EU hat nach den Terroranschlägen von Paris im Herbst 2015 das Waffenrecht verschärft. Laut Schengenvertrag muss die Schweiz als Mitglied diese Verschärfung übernehmen und das eigene Waffenrecht anpassen.

Die Anpassungen bringen, neben einer weiteren Einschränkung des Waffenbesitzes, eine konsequente Pflicht zur Markierung von Waffen und Waffenbestandteilen, was die Identifizierung erleichtern soll. Zudem soll der Informationsaustausch mit den Schengen-Staaten verbessert werden, beispielsweise wenn der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde.


Das geltende schweizerische Waffengesetzes bietet einen guten Schutz gegen den Waffenmissbrauch und hat sich in seiner bisherigen Form bewährt. Dies wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 eindrücklich bestätigt. Seither deuten keine Ereignisse darauf hin, dass die Bevölkerung infolge Gesetzeslücken gefährdet wäre.


Straftaten mit Waffen lassen sich mit einer akribischen Erfassung und bürokratischen Verwaltungen von Waffenbesitzern nicht vermeiden. Es besteht keine Gewähr, dass legale Waffenbesitzer sich nicht spontan zu einer Straftat hinreisen lassen oder dass deren Waffen nicht entwendet werden. Attentäter nutzen nicht den offiziellen Handel, um in den Besitz von Waffen zu gelangen. Generell lässt sich kriminelles Verhalten von Menschen mit Verboten nicht aus der Welt schaffen. Vor diesem Hintergrund den Waffenbesitz mit Gesetzen, mit Zulassungsprozeduren zu behindern und Waffenverschiebungen akribisch zu erfassen und den Besitz zu verwalten ist nutzlos.


Durch die Geschehnisse der letzten Jahre ist es verständlich, dass die EU den Schengenraum möglichst weitgehend von kriminellen Handlungen schützen möchte. Kaum ein Attentat hätte sich indes mit einem Waffenverbot verhindern lassen. Nicht die freie Verfügbarkeit von Waffen, sondern die feste Absicht ein Attentat zu verüben – mit was für Mittel auch immer – waren ausschlaggebend.


Die EU hat eine Außengrenze von 14.303 km. Große Strecken davon können von Attentätern unbehindert für die Einschleusung von Waffen aller Art und in großen Mengen genutzt werden. Die Schweiz bietet mit 1.935 km (13,5 %) und einem funktionierenden Rechts-, Polizei- und Zollwesen für Kriminelle ein schwieriges Aufenthaltsfeld und dadurch – im Vergleich zur restliche EU-Außengrenze – im Kampf gegen Attentate einen maximalen Schutz.


Für die Infrastruktur, die dem Datenaustausch im Schengenraum dient, leistet die Schweiz an die jährlichen Gesamtkosten von 60 Millionen einen Beitrag von 15 Millionen. Am Flughafen Zürich werden jährlich 6 Millionen Personen, die in den Schengenraum einreisen, überprüft. Über 300.000 Fahrzeuge überqueren täglich die Schweizer Grenze. Wird die Schweiz aus dem Schengenraum ausgeschlossen, werden die angrenzenden Länder alle Zollstellen an den Straßen- und Bahnübergängen zur Schweiz wieder einrichten müssen um dort die Einreisen in den Schengenraum zu kontrollieren.


Das schweizerisch Waffengesetz stellt für die EU keine nachweislichen Nachteile dar. Auf der anderen Seite leistet die Schweiz einen erheblichen finanziellen Beitrag und leistet, bei europaweit gesuchten Personen, im Rahmen des Schengen Informationsaustausches entscheidende Beiträge. Mit einem Ausschluss der Schweiz aus dem Schengenraum würde die EU im Zentrum Europas in der Datenerfassung eine „tote“ Zone schaffen. Das Schengen Informationssystem würde für diese Fläche keine Informationen über den Aufenthaltsort von Personen und Waffen zur Verfügung stellen und dadurch den Nutzen der Daten erheblich schwächen. Schlussendlich müsste die EU mit viel Aufwand an der Schweizer Grenze Grenzkontrollen einrichten und betreiben. Mit einem Ausschluss der Schweiz aus dem Schengenraum verschlechtert die EU ihre Sicherheitsbemühungen dermaßen, dass sie sich keinesfalls für eine derartigen Absurdität entscheiden wird. Vor allem auch dann nicht, wenn die Schweizer Verhandlungsdelegation diese Argumentation überzeugend vertritt.

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